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View Full Version : [FAQ] Gebührenrechtlicher Nachschlag…?



Snitlev
13.05.11, 09:12
Ziemlich absurde Geschichte, die ich gerne ausnahmsweise im Twitter Stil erzählen möchte:





1. Herr B. bekommt Abmahnung von Rasch soll 1.200,00 EUR zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben

2. Herr B. beauftragt Anwaltskanzlei ihn zu vertreten, will Kostenersparnis und beauftragt Kanzlei S.

3. Kanzlei S schließt Vergleich mit Rasch schließlich bei 1.000,00 EUR und gibt mod UE ab

4. Kanzlei S schickt an Herrn B Kostennote über 2.028,36

5. Herr B ist irritiert und wendet sich an Kanzlei Dr. Wachs, der rät 603,93 EUR zu zahlen

6. Die Differenz wird eingklagt, Kanzlei Dr. Wachs vertritt Herrn B.

7. Die Klage wird abgewiesen.

8. Herr B ist zufrieden, hat aber einige Tage zuvor bereits eine weitere Rechnung erhalten:

9. über eine Einigungsgebühr von Rechtsanwalt S über ca. 150,00 EUR noch aus der gleichen Angelegenheit

10. Droht nun eine Klage wegen 150,00 EUR?

Wahrscheinlich nicht, vor allem kann ich mir kaum vorstellen, dass die Angelegenheit nach dem Urteil vom Amtsgericht Leipzig vom 20. April 2011 AZ 102 C 9980/10 weiterverfolgt wird, aber dreist finde ich es schon, bei einer Ersparnis von 200,00 EUR und einer zu 2/3 überhöhten Kostennote noch eine Einigungsgebühr von 150 EUR zu fordern - ungeachtet dessen, dass die Angelegenheit gerade gerichtlich geprüft wird.

Ihr

Dr. Alexander Wachs



Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Gebührenrechtlicher Nachschlag…? (http://www.dr-wachs.de/blog/2011/05/05/gebuehrenrechtlicher-nachschlag/)

Unglaublich, was man so alles zu lesen bekommt wieder mal eine dreiste und unverschämte Art einer sogenannten "Einigungsgebühr" (kannte ich bis dato überhaupt nicht diese Art einer Gebühr), mal abwarten wie es weitergeht...

mfg