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View Full Version : [News] Achtung: Abzocke durch Fake-Abmahnungen über YouTube PN



Snitlev
13.05.11, 08:03
Immer häufiger nutzen dreiste Betrüger die Abmahnwelle auf, in dem sie sich als Rechtsanwälte ausgeben und in deren Namen Abmahnungen wegen einer angeblichen Verletzung des Urheberrechtes verschicken. So ist es auch mit einer Abmahnung, die Nutzer von YouTube in Form einer PN erhalten haben.




Verbraucher müssen nicht nur damit rechnen, von einer echten Anwaltskanzlei zu Unrecht eine teure Abmahnung zu erhalten. Viel schlimmer: Betrüger nutzen diese Situation bewusst aus, um ahnungslose und unbescholtene Bürger abzukassieren. Sie verschicken E-Mails und behaupten, dass man angeblich etwa ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück geladen hat. Darüber hinaus gibt es jedoch noch eine weitere Masche. Betrüger besuchen bei YouTube das Profil ihres Opfers und schicken ihm eine PN (persönliche Nachricht) beispielsweise mit dem folgenden Inhalt:



„Sehr geehrte Damen und Herren, laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant “Universal Music” festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben. Da dies gegen das Urheberrecht Verstößt fordern Wir Sie auf eine Mahngebühr in Höhe von 50€ an uns zu zahlen. Wenn Sie diese Gebühr bezahlen, entgehen Sie einem Mahnverfahren und einem Gerichtsprozess, (Urheberrechts Verletzungen sind kein Kavaliersdelikt). Sollten Sie den ausstehenden Betrag jedoch nicht begleichen, sind wir gezwungen ein Mahnverfahren gegen Sie zu eröffnen. Durch dieses kommen Anwaltskosten sowie Gerichtskosten auf Sie zu. Zudem haben Sie dann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe zu erwarten. Mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie bereits vorbestraft sind. Wir fordern Sie auf binnen 3 Tagen eine Mail mit folgendem Inhalt an die folgende E-Mail Adresse zu senden: urheberrechtverletzung@hotmail.com -50€ in Form von einer Paysafecard (diese ist an jeder deutschen Tankstelle erhältlich nähere Infos dazu auf : Verkaufsstellen : paysafecard.com) (Dieses Bezahlverfahren verwenden wir, damit Sie sicher stellen können, dass wir keine weiteren persönlichen Daten von Ihnen sichern um diese gegen Sie zu verwenden. Sobald die Zahlung eingetroffen ist…..“




Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firmen: Warner Music aus Hamburg, EMI Music aus Köln, Universal Music aus Berlin und Sony BMG Music aus München an.



Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus in der Video-Community ‘Youtube’ begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handelt.



I. Durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.



1. Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Video-Communitys im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Benutzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von urheberrechtlich geschützen musikalischen Werken dokumentiert worden.



2. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an ihre Daten gelangt.



3. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 14.02.2011 der Staatanwaltschaft Essen zurückzusenden.



Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:



Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden.



Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 25 Euro bis zum 14.02.2011 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen und Kiosken zu erwerben. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.paysafecard.com



Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der Paysafecard im wert von 25 Euro mit dem Betreff: Urheberrechtsverletzung / Fall YT4A1872319 an folgende Mailadresse: ralf.jakob@live.com



Sollten wir bis zur angesetzten Frist keine Mail von ihnen erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.





Mit freundlichen Grüßen,



Ralf Jakob

Rechtsanwalt“




Dass es sich hier um vorgetäuschte Abmahnungen handelt, ergibt sich vor allem aus den folgenden Auffälligkeiten:



1. Der ungewöhnlichen Bezahlweise mit Paysafecard (durch die die Betrüger ihre Identität verschleiern!)

2. Der fehlenden Anschrift des abmahnenden Anwaltes

3. Des ungewöhnlich niedrigen Betrages in Höhe von 25,- € bzw. 50,- €

4. Rechtsanwälte mahnen schriftlich, allenfalls per E-Mail, nicht jedoch über die Youtube PN ab.



Leider können Laien nicht immer so gut den Unterschied zwischen einer echten und einer getürkten Abmahnung erkennen. Oft enthalten diese Nachrichten etwa viele Schreibfehler. Oft ist auch keine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, die Sie übrigens auch bei einer „echten” Abmahnung keinesfalls ungeprüft unterschreiben sollten.



Quelle: Achtung: Abzocke durch Fake-Abmahnungen über YouTube PN | WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte (http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/achtung-abzocke-durch-fake-abmahnungen-uber-youtube-pn-7478/)

Man sieht doch immer wieder wie dreist und creativ kriminelle Energie für solche Abmahnungen zum Wirken kommt, aber bitte im Zweifel umgehend an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden...

mfg