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View Full Version : [Hilfe] Achtung: Abzocke durch vorgetäuschte Abmahnung von einem Herrn Walter Grehm per E-Mai



Snitlev
18.03.11, 07:35
Immer häufiger nutzen dreiste Betrüger die Abmahnwelle auf und verschicken Abmahnungen. Sie geben sich dabei als Rechtsanwälte aus und fordern Geld für eine angebliche Verletzung des Urheberrechtes. So ist es auch mit einer Abmahnung per E-Mail, die angeblich von einem „Walter Grehm" stammt.
Verbraucher müssen nicht nur damit rechnen, von einer echten Anwaltskanzlei zu Unrecht eine teure Abmahnung zu erhalten. Viel schlimmer: Betrüger nutzen diese Situation bewusst aus, um ahnungslose und unbescholtene Bürger abzukassieren. Sie verschicken E-Mails und behaupten, dass man angeblich etwa ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück geladen hat.



„Sehr geehrter User,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firmen: Warner Music aus Hamburg, EMI Music aus Köln, Universal Music aus Berlin und Sony BMG Music aus München an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus in der Video-Community Youtube begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

1. Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Video-Communitys im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Benutzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von urheberrechtlich geschützen musikalischen Werken dokumentiert worden.

2. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an ihre Daten gelangt.

3. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 31. März der Staatanwaltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen, garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, dass der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen Sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat, kann sie auch nicht tätig werden.

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 25 Euro bis zum 29. März sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen und Kiosken zu erwerben. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Découvre la solution prépayée pour internet : paysafecard.com (http://www.paysafecard.com)

Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der Paysafecard im Wert von 25 Euro mit dem Betreff: Urheberrechtsverletzung / Fall YT3A72195 an folgende Mailadresse: waltergrehm@live.com

Sollten wir bis zur angesetzten Frist keine Mail von ihnen erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,

Walter Grehm"





Dass es sich hier um eine vorgetäuschte Abmahnung handelt, ergibt sich vor allem aus den folgenden Auffälligkeiten:

1. Der ungewöhnlichen Bezahlweise mit Paysafecard

2. Der fehlenden Anschrift des abmahnenden Anwaltes

3. Des ungewöhnlich niedrigen Betrages in Höhe von 25,- €

4. Eine Abmahnung per E-Mail ist unwahrscheinlich.

Der Hinweis in der Nachricht darauf, dass es sich Paysafecard „um die sicherste Bezahlmethode im Internet" handeln soll, ist in diesem Zusammenhang wirklich mehr als dreist. Auf diese Weise kann man nämlich als Betrüger auch besser seine Identität verschleiern.

Leider können Laien nicht immer so gut den Unterschied zwischen einer echten und einer getürkten Abmahnung erkennen. Oft enthalten diese Nachrichten etwa viele Schreibfehler. Oft ist auch keine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, die Sie übrigens auch bei einer „echten" Abmahnung keinesfalls ungeprüft unterschreiben sollten.



Quelle: Achtung: Abzocke durch vorgetäuschte Abmahnung von einem Herrn Walter Grehm per E-Mail! | Urheberrecht (http://www.anwalt.de/rechtstipps/achtung-abzocke-durch-vorgetaeuschte-abmahnung-von-einem-herrn-walter-grehm-per-e-mail_017139.html)

Sollte jemand so eine Abmahnung erhalten und leider Gottes diese auch noch bezahlt haben, sofort an eine Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Diese können prüfen, ob es sich um eine vorgetäuschte Abmahnung handelt und gegen den Abmahner wettbewerbsrechtliche und gegeben falls strafrechtliche Schritte einleiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist...

Natürlich gehe ich mal davon aus das aufmerksame SB-I User nicht auf solche vorgetäuschten Abmahnungen reagieren. ;-)

mfg