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View Full Version : [Hilfe] Wie Anwälte Internetnutzer zur Kasse bitten



Snitlev
04.03.11, 12:28
Tausende Abmahnungen landeten letztes Jahr in bundesdeutschen Briefkästen. Der Vorwurf an die verunsicherten Adressaten: Verstoß gegen das Urheberrecht. Angeblich sollen sie in Internet-Tauschbörsen illegal Filme oder Musik gewerblich zum Download angeboten haben.




Tatsächlich ist das Raubkopieren für die Film- und Musikbranche ein riesiges Problem. Doch oft treffen die Abmahnungen Menschen, die nie in ihrem Leben eine Tauschbörse genutzt haben. Die Anwälte drohen trotzdem mit fünfstelligen Summen an Schadensersatz – oder mindestens einer Vergleichszahlung von 500 bis 900 Euro. Mit dieser Panikmache wird viel Geld verdient. Immerhin jeder Zehnte überweist aus lauter Angst das Geld.
Der Fall aus unserer SendungFrau D. aus Erfurt trifft fast der Schlag, als sie das Schreiben einer Anwaltskanzlei aus dem Briefkasten holt: Ihr wird vorgeworfen, sie habe in einer Internet-Tauschbörse einen Film eingestellt und damit den Streifen anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten. Die Anwälte machen eine Verletzung des Urheberrechts geltend und fordern in ihrer Abmahnung 956 Euro - sonst gehe die Angelegenheit vor Gericht. Frau D. weiß gar nicht, wovon hier die Rede ist. Von dem Film hatte sie noch nie etwas gehört und von Tauschbörsen im Internet bis dato nicht mal eine Vorstellung. Und obwohl bei Familie D. zur angeblichen Tatzeit nachweislich überhaupt niemand zu Hause war, liegen die Nerven blank.
Kurios: In ihrem Haus ist Frau D. nicht die einzige, die Post vom Anwalt erhält. Auch ihre Nachbarin und andere Mieter bekommen Abmahnungen, weil sie alle gegen das Urheberrecht verstoßen haben, indem sie angeblich den gleichen Film im Internet anbieten. Alle Bewohner des Hauses versichern aber, dass dieser Film nie auf ihren Rechnern war.




Tipps



Sofort einen eigenen Anwalt nehmen und eine Strategie entwickeln. Anders als in Internetforen gern behauptet wird, ist es nicht ratsam, erst zu reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugesendet wird.



Niemals die Unterlassungserklärungen, die den Abmahnungen beigefügt sind, unterschreiben. Damit würde man ein Schuldeingeständnis abgeben! Eine modifizierte, individuelle Unterlassungserklärung könnte man aber abgeben. Der Anwalt berät. Vorsicht bei Vorlagen für Unterlassungserklärungen aus dem Internet: Möglicherweise gesteht man mehr zu, als im individuellen Fall nötig.



Grundsätzlich gilt: Es muss immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.




Es gibt inzwischen über 40 Kanzleien, die sich auf das Geschäft mit den Abmahnungen spezialisiert haben. Und es werden jedes Jahr mehr, weil sich damit viel Geld verdienen lässt.



575.000 Abmahnungen wurden allein 2010 verschickt. Das verdeutlicht, wie lukrativ das Abmahngeschäft ist.


Grundsätzlich raten Anwälte, dass man Internet-Tauschbörsen nicht nutzen sollte. Filesharing, also Datentausch im Internet, ist zwar nur ein technischer Vorgang, der nicht verboten ist. Illegal ist allerdings das Kopieren und Verbreiten von Werken über solche Tauschbörsen, für die man keine Lizenz hat.





Zu beachten ist unbedingt, dass man bei Internetnutzung über W-LAN den Internetzugang verschlüsselt. So wird verhindert, dass sich andere über den eigenen Internetanschluss einwählen und illegal Tauschbörsen nutzen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass man als W-LAN-Nutzer immer eine Teilschuld trägt, wenn man den Zugang nicht verschlüsselt. Hier spricht man von der sogenannten Störerhaftung. Die gilt auch schon innerhalb der Familie. Wenn z.B. der Sohn über den Internetanschluss der Eltern illegal Tauschbörsen nutzt, haften die Eltern als Anschlussinhaber, auch wenn sie vom Tun des Sohnes nichts wussten.





Nein! Es kann jeden treffen, der einen Zugang zum Internet hat und diesen auch nutzt. Ungeachtet dessen, ob man sich illegal verhält oder nicht.





Tatsächlich entstehen den Urhebern künstlerischer Werke hohe Schäden durch illegale Kopien im Netz. Daher hat der Gesetzgeber einen Auskunftsanspruch im Urheberrecht vorgesehen. Internetanbieter müssen die persönlichen Daten herausgeben, wenn eine IP-Adresse, also die Computeradresse, ermittelt wurde, über die illegal Tauschbörsen genutzt wurden. Dadurch wird die Rechtsverfolgung stark vereinfacht. Zwar ist die Auskunft begrenzt auf Vorfälle mit gewerblichem Ausmaß, doch ist zu bedenken, dass die Rechtsprechung den Begriff "gewerbliches Ausmaß" sehr großzügig auslegt. Das kann schon für ein kurzes Musikstück gelten. Diese Gesetzeslage macht das Abmahngeschäft sehr lukrativ, so dass darauf spezialisierte Anwaltskanzleien wie Pilze aus dem Boden schießen.




Quelle: Wie Anwälte Internetnutzer zur Kasse bitten | MDR.DE (http://www.mdr.de/escher/vorschau/8293565.html)


Auch hier rate ich jedem sein Recht in Anspruch zu nehmen und sich eine erste kostenlose Selbsteinschätzung eines fachkundigen Rechtsanwalts einzuholen...

mfg