Snitlev
11.02.11, 13:17
Veröffentlicht am 11. Februar 2011
Immer wieder versuchen Abgemahnte von Ihrem Provider zu erfragen, ob dieser die eigene Adresse herausgegeben hat und ob vielleicht noch eine andere Anwaltskanzlei diese Daten abgefragt hat. Regelmäßig kommt dann ein Textbaustein vom Provider, dass die Daten bereits gelöscht sind und Auskunft nur im Rahmen der gesetztlichen Bestimmungen erfolgt sei. Gern auch mit dem Hinweis, Auskunft würde nur an Anwälte gegeben werden.
Anders aber eine Mandantin, die sich an den Provider 1&1 wandte und folgende Mitteilung erhielt:
BXXXXXXBXXXXX
Rechtsanwälte
IHZ, XXXXXXstraße XX
D - XXXXX Berlin
Ihr Schreiben vom: XX.09+XX.09.2010
Ihr Zeichen: XXX-10
1&1 Zeichen: X-XX 10/10/XXXX
Antwortschreiben vom: XX.10.2010
Abegmahnten kann daher geraten werden, nicht so schnell aufzugeben, einige Provider sind durchaus willens und in der Lage Auskunft auch an den Kunden zu geben.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - 1&1 informiert Internetnutzer, über Auskunftsersuchen einer Anwaltskanzlei (http://www.dr-wachs.de/blog/2011/02/11/11-informiert-internetnutzer-ueber-auskunftsersuchen-einer-anwaltskanzlei/)
Tolles Antwortschreiben nicht ganzes und nichts halbes ausser etwas Hoffnung...
mfg
Immer wieder versuchen Abgemahnte von Ihrem Provider zu erfragen, ob dieser die eigene Adresse herausgegeben hat und ob vielleicht noch eine andere Anwaltskanzlei diese Daten abgefragt hat. Regelmäßig kommt dann ein Textbaustein vom Provider, dass die Daten bereits gelöscht sind und Auskunft nur im Rahmen der gesetztlichen Bestimmungen erfolgt sei. Gern auch mit dem Hinweis, Auskunft würde nur an Anwälte gegeben werden.
Anders aber eine Mandantin, die sich an den Provider 1&1 wandte und folgende Mitteilung erhielt:
BXXXXXXBXXXXX
Rechtsanwälte
IHZ, XXXXXXstraße XX
D - XXXXX Berlin
Ihr Schreiben vom: XX.09+XX.09.2010
Ihr Zeichen: XXX-10
1&1 Zeichen: X-XX 10/10/XXXX
Antwortschreiben vom: XX.10.2010
Abegmahnten kann daher geraten werden, nicht so schnell aufzugeben, einige Provider sind durchaus willens und in der Lage Auskunft auch an den Kunden zu geben.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - 1&1 informiert Internetnutzer, über Auskunftsersuchen einer Anwaltskanzlei (http://www.dr-wachs.de/blog/2011/02/11/11-informiert-internetnutzer-ueber-auskunftsersuchen-einer-anwaltskanzlei/)
Tolles Antwortschreiben nicht ganzes und nichts halbes ausser etwas Hoffnung...
mfg