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View Full Version : [FAQ] Sind Mehrfachabmahnungen immer rechtsmissbräuchlich?



Snitlev
04.02.11, 12:50
In Telefonaten mit Betroffenen ist häufig das Argument zu hören, der Abmahnende würde doch ganz viele Abmahnungen verschicken. Dies ergäbe sich aus Foreneinträgen oder Veröffentlichungen auf Internetseiten.
Es ist allerdings nicht so, dass Vielfach- oder Mehrfachabmahnungen automatisch eine Rechtsmissbräuchlichkeit gemäß § 8 UWG darstellen. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob die vielen Abmahnungen wirklich vorhanden sind, oder ob beispielsweise Veröffentlichungen von anderen Internetseiten übernommen worden sind. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Anzahl der Abmahnungen in einem angemessenen Verhältnis zu der wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Hier sind im Zweifel Hintergrundinformationen zu beschaffen. Wer beispielsweise einen Jahresumsatz von € 1.000,00 erzielt, kann sicherlich nicht 100 Abmahnungen im Jahr verschicken.
Allein der Hinweis auf eine Vielzahl von Abmahnungen wird in den meisten Fällen allerdings nicht ausreichen, einen Rechtsmissbrauch bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen anzunehmen. Hier müssen weitere Indizien hinzutreten. Einige Gerichte haben beispielsweise eine Rechtsmissbräuchlichkeit dann angenommen, wenn bei einer Vielzahl von Abmahnungen Unterlassungsansprüche niemals gerichtlich durchgesetzt werden.

n den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes ist eine vergleichbare Vorschrift zur Rechtsmissbräuchlichkeit, wie diese in § 8 Abs. 4 UWG zu finden ist, nicht vorhanden. Hier wird nur in besonderen Ausnahmefällen eine Rechtsmissbräuchlichkeit anzunehmen sein. Das Argument, es seien so viele Abmahnungen unterwegs, wirkt auch hier nicht.


Quelle: Sind Mehrfachabmahnungen immer rechtsmissbräuchlich? | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/sind-mehrfachabmahnungen-immer-rechtsmissbraeuchlich)

Auch hier rate ich für eine erste Selbsteinschätzung zur Situation sich vorab kostenlos bei einem ersten kostenlosen Gespräch anwaltlich beraten zu lassen...

mfg