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View Full Version : [FAQ] Muss eine Abmahnung als Einschreiben verschickt werden?



Snitlev
04.02.11, 12:46
Häufig ist in Telefonaten mit Betroffenen, die eine Abmahnung erhalten haben, der Hinweis zu hören, dass die Abmahnung doch als Einschreiben hätte übersandt werden müssen. Leider weichen die gesetzliche Regelung und auch die Rechtsprechung im Bereich von urheberrechtlichen, marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von den in anderen rechtlichen Zusammenhängen geltenden Grundsätzen ab.
Während beispielsweise bei einer Kündigung es entscheidend sein kann, dass der Zugang der Kündigung nachweisbar ist, ist dagegen bei einer wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Abmahnung der Abmahnende nicht verpflichtet, den Zugang nachzuweisen. Er muss nur die Absendung entsprechend nachweisen und dokumentieren. Der von einer Abmahnung Betroffene trägt das Risiko des Zugangs. Dies wird auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt (BGH, Beschluss vom 21.12.2006, Az.: I ZB 17/06).

Quelle: Muss eine Abmahnung als Einschreiben verschickt werden? | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/urteile/muss-eine-abmahnung-als-einschreiben-verschickt-werden)

Es zählt also nicht nur ein Einschreiben. Auch die Behauptung, eine Abmahnung sei nicht zugegangen, führt nicht zu einer wirklichen Lösung.
Also letztendlich dann immer noch zweifelhaft und wird wohl je nach gericht auch anders beurteilt, wobei ich trotzdem rate sich anwaltliche Hilfe in jedem Fall zu nehmen und sei es nur zu einem Vorab-Kostenlosen Gespräch zur Selbsteinschätzung...


mfg