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View Full Version : [News] Abgemahnt als illegaler Filesharer/Tauschbörsennutzer? Wer ohne Anwalt anruft, Urteil



Snitlev
23.12.10, 16:21
Klage Rasch Rechtsanwälte nach telefonischen Vergleich – und verloren



"...nichts ohne meinen Anwalt"! Stattdessen versuchte eine von Rasch Rechtsanwälten Abgemahnte, "auf eigene Faust" dort anzurufen. Folge: Sie wurde verklagt, da sie angeblich am Telefon einen Vergleich über 1200 Euro abgeschlossen hätte. Zwar verloren in diesem Fall die Rasch Rechtsanwälte in dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 26. Juli 2010, 205 C 67/10. Aus dem Vorfall wird allerdings sehr deutlich, wie gefährlich ein Anruf ohne anwaltliche Vertretung in eigener Sache für Abgemahnte werden kann.
Die Rasch Rechtsanwälte hatten hier zwei Anschlussinhaber abgemahnt. Davon hatte nach Ansicht der Rasch Rechtsanwälte die eine Anschlussinhaberin, die angerufen hatte, in ihrem Telefonat einen Vergleich geschlossen.
Verklagt worden waren dann beide Anschlussinhaber, die Anruferin als Beklagte zu 1), der zweite Anschlussinhaber als Beklagter zu 2). Nach Ansicht des Gerichts bestand aber schon deshalb kein Anspruch gegen den anderen Anschlussinhaber aus einem Vergleich, da die Anruferin (Beklagte zu 1) nicht in Vollmacht des zweiten Anschlussinhabers (Beklagter zu 2) gehandelt hatte.
Auch gegen die Anruferin stand der Klägerin dem Urteil zufolge kein Anspruch auf Zahlung von 1200 Euro aus einem Vergleich zu. Es sei der Abschluss des Vergleichs von der Klägerin nicht hinreichend substantiiert vorgetragen worden, während die Beklagte zu 1) dazu sehr substantiiert vorgetragen hätte. Der Abschluss des Vergleichs hätte danach unter dem Vorbehalt der Übersendung des schriftlichen Vergleichs gestanden.

Fazit

Der Fall zeigt deutlich, welche erheblichen Risiken ein Anruf in eigener Sache für Abgemahnte ohne anwaltliche Vertretung in sich birgt. Lassen Sie sich daher besser anwaltlich beraten und vertreten.


Quelle: Abgemahnt als illegaler Filesharer/Tauschbörsennutzer? Wer ohne Anwalt anruft, Urteil gegen Rasch Rechtsanwälte (http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/abgemahnt-wer-ohne-anwalt-anruft-urteil-gegen-rasch-rechtsanwaelte)

Wie heißt es so schön "Dummheit muss bestraft werden" Im Ernst wer von uns normalen ist schon gegen einen findigen Rechtsanwalt am Telefon gefeit, die machen einen doch so was von Mundtot bzw, verdrehen zu Ihren Gunsten die Wörter usw. also wirklich von dieser Art eines vergleichs kann ich nur jedem abraten es sei denn er ist vom Fach und versteht deren Sprache...

mfg

Freak69
24.12.10, 10:28
Ich dachte immer Mündliche absprechen zählen eh nicht ?

minna
24.12.10, 13:15
Jepp steht dort doch auch so, dass es nicht "hinreichend substantiiert" vorgetragen wurde... demnach einfach hinfällig....echt heftig was die da teilweise Versuchen abzuziehen.