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View Full Version : [Hilfe] Recht - Abmahnen Ihrer AGB: So können Sie sich schützen



Snitlev
10.12.10, 18:18
Wer als Unternehmer wettbewerbswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kann von Konkurrenten abgemahnt werden. Im Internet ist es ein Leichtes, Mitbewerber ausfindig zu machen und kostenpflichtig abzumahnen. Für einige dieser so genannten Unternehmer ist dieses Vorgehen zu einer lukrativen Einnahmequelle geworden. Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor unberechtigten Abmahnungen schützen können.


Die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind hoch. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 305 bis 310) ist geregelt, welche Klauseln rechtens sind und welche nicht. Zu einzelnen Klauseln gibt es eine Vielzahl an Rechtsprechungen. Mitbewerber haben generell die Möglichkeit, einen Händler wegen einer oder mehrerer falschen Klauseln abzumahnen. Damit soll vermieden werden, dass sich der Konkurrent einen Vorteil erarbeitet, zum Beispiel durch längere Lieferzeiten oder schwammig formulierter Garantie- oder Widerspruchsfristen.
Dieses Recht auf Abmahnung birgt bekanntermaßen auch Risiken. "Kriminelle Unternehmer" konzentrieren ihr Hauptaugenmerk schon seit längerem auf das konsequente Abmahnen von Konkurrenten. Wenn der Streitwert zudem am oberen Limit oder sogar noch darüber angesetzt wird, dann kann hier durchaus viel Geld "erwirtschaftet" werden.


Folgende vier Punkte sollten Unternehmer beachten, um nicht Opfer von so genannten Profi-Abmahnern zu werden:


Diese haben meist weder Zeit noch Geld für rechtlichen Beistand, noch die Erfahrung, wie sie mit solchen Abmahnungen umgehen sollen. Deshalb sollten gerade Kleinunternehmer und Gründer besonders viel Zeit auf ihre AGB verwenden. Dabei helfen bereitgestellte Tipps und Informationen von Experten http://www.foerderland.de/1854.0.html (http://www.foerderland.de/1854.0.html), Verbänden und Kammern. Im Einzelfall lohnt es sich auch, die AGB von einem spezialisierten Anwalt erstellen zu lassen.

So hat das OLG Jena im Herbst entschieden, dass die vielen Abmahnungen einer Unternehmerin gemeinsam mit deren Anwalt http://www.anwaltssuche.de/aws/abmahnungen_internet.artikel (http://www.anwaltssuche.de/aws/abmahnungen_internet.artikel) in Gänze rechtswidrig sind, da sie aufgrund sehr geringer Geschäftstätigkeit gar nicht als Unternehmerin angesehen werden kann, sie somit gar nicht an einem Wettbewerb teilnimmt, in welchem sie ergo durch AGB-Klauseln auch nicht benachteiligt werden kann. Dazu kam in diesem Fall, dass der Streitwert immer unangemessen hoch angemessen wurde (bis zu 60.000 Euro statt den üblichen 1.000 bis 1.500 Euro) und in keinem Verhältnis zur Sache stand.

So kommen die Richter vom OLG Hamburg und Köln aus den Jahren 2006 und 2007 zu dem Urteil, dass nur solche Klauseln wettbewerbswidrig und dadurch abmahnfähig sind, welche das Kaufverhalten der Kunden beeinflussen. Alle anderen AGB-Klauseln sind vielleicht fehlerhaft oder falsch, beeinträchtigen aber nicht den fairen Wettbewerb. Wer also eine Abmahnung erhält, sollte prüfen, was genau abgemahnt wurde. Doch Vorsicht: Andere Gerichte haben anders entschieden und der Abmahner kann sich generell aussuchen, vor welchem Gericht er klagt.

Sollte es zu einer oder gleich mehreren Abmahnungen gekommen sein und/oder der Streitwert sehr hoch liegen, ist es ratsam, einen auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

Quelle: Recht - Abmahnen Ihrer AGB: So können Sie sich schützen (http://www.foerderland.de/419+M503b268a5dd.0.html)

Sollte jemand selbstständig sein bzw. es mal vorhaben dann rate ich ihm einem Online-Händlerbund zb. http://www.haendlerbund.de/ (http://www.haendlerbund.de/) beizutreten, um sich schon im Vorfeld vor professionellen Abmahnern zu schützen. Die checken die komplette Website durch und sagen, was geändert werden muß/soll, die neuesten AGBs und Widerrufsbelehrungen inkl.

mfg