View Full Version : One-Click-Hoster
Wurde eigentlich schon mal jemand der nur über One-Click-Hoster gesaugt hat abgemahnt?
Ich mein jetzt nicht fürs hochladen sonder wirklich nur saugen.
Abgemahnt wird doch nur fürs verbreiten von Dateien oder sehe ich das Falsch?
Upload und Download sind illegal bei Urheberrechtlich Geschützten Werken siehe, http://www.sb-innovation.de/showthread.php?threadid=1847
Nimm dir ruhig mal etwas Zeit und lese dich mal durch den Threat.
mfg
bis jetzt ist mir nichts von abmahnungen im och-bereich bekannt. wenn jemand andere infos hat bitte posten
Zwar nicht bei OCH aber bei Usenet, es ist ein Fall aufgetreten bei usenet.gigaflat.com (http://gigaflat.net/) !
Vorsicht bei usenet.gigaflat.com (http://www.gigaflat.com)
Im Rahmen eines Beratungsgespräches teilte uns ein Mandant mit, dass er sich über usenet.gigaflat.com (http://www.gigaflat.com) für einen Premiumeintrag hat registrieren lassen und dort u.a. den Film „Wickie und die starken Männer“ heruntergeladen hat. Trotzdem erhielt er eine Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte.
Hier ist darauf hinzuweisen, dass das Herunterladen von Filmen unter usenet.gigaflat.com (http://www.gigaflat.com) auch beim Premiumeintrag nicht ohne weiteres eine „Garantie“ dafür ist, dass keine Urheber-rechtsverletzung vorliegt.
Wie bei vielen anderen Internetseite ist Vorsicht geboten.
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Quelle: Vorsicht bei www.gigaflat.com | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/vorsicht-bei-www-gigaflat-com)
Also wie man hier sieht ist man keines Falles 100% sicher auf Usenet wie uns dieses Beispiel zeigt!
Also bitte vorsichtig und bedacht im Umgang mit Usenet selbst mit einem Premium-Account ist es nicht sicher...
mfg
Also doch auf OCH wechseln -.-
Oder sich die Sachen doch einfach Kaufen um 100% sicher zu sein, dann langt aber auch ne 1000 Leitung mit Volumenbegrenzung :D
mir sind 3 Fälle bekannt in denen UPLOADER (die ich kenne, also nicht hören sagen!) abgemahnt wurden. [Bushido Film] [Constantin Film AG]
Für Downloader gibt es derzeit keinen bekannten Fall...
von problemen bei usenet höre ich schon seit jahren. habe immer abstand gehalten daher.
siehe mal, "One-Click-Hoster - Rechtslage bei Rapidshare und Co - Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln"
das passende Video von der Rechtsanwalts-Kanzelei WBS-LAW (http://www.wbs-law.de/news/)
http://www.youtube.com/watch?v=1uzuqGzTQPM&feature=player_embedded
das Ochs für Downloader 100% sicher sind, ist aber quatsch, denn wenn ein OCH die IP's der Downloader speichert könnte man sie über die Provider natürlich auch Personen zuordnen.
Der Grund, warum die Downloader nicht zurückverfolgt werden, ist, dass die Behörden die IP's der Downloader nicht haben. Entweder wollen sie die gar nicht, oder die OCH's sind nicht verpflichtet die rauszugeben. Bei dem letzten Punkt bin ich mir nicht wirklich sicher.
Aber theoretisch ist es möglich, es wird nur nicht praktisch umgesetzt.
Mal sehen wie sich das zukünftig entwickeln wird, denn auch dort ist man seitens der Abmahnindustrie dran dieses zu ändern...
mfg
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