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View Full Version : [FAQ] Allgemeine und wichtige FAQ zur Unterlassungserklärung (bitte sorgfältig lesen) 2010



Snitlev
29.10.10, 18:34
Was verspreche ich mit der Unterlassungserklärung, die im Entwurf der Abmahnung beigefügt ist?


Mit einer Unterlassungserklärung soll ein mögliches gerichtliches Verfahren vermieden werden. Bei einer Urheberrechtsverletzung hat der Rechteinhaber die Möglichkeit, seine Ansprüche auf Unterlassung solcher Urheberrechtsverletzungen gerichtlich durchzusetzen. Um die Gerichte nicht zu überlasten, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass vor einem gerichtlichen Verfahren zunächst eine Abmahnung auszusprechen ist. Wenn der von einer Abmahnung Betroffene ein gerichtliches Verfahren abwenden möchte, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, dies mit einer Unterlassungserklärung vorzunehmen. Diese Unterlassungserklärung ist ein „Versprechen“ für die Zukunft, Urheberrechtsverstöße zu unterlassen. Dabei genügt es nicht, nur ein „Versprechen“ oder eine Erklärung abzugeben, dass zukünftig keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Es wird erwartet, dass für den Fall zukünftiger Zuwiderhandlungen und Verstöße eine Vertragsstrafe gezahlt wird. Ohne eine Vertragsstrafe ist die Unterlassungserklärung unzureichend und kein ausreichender Schutz vor gerichtliche Verfahren.

Dann haben die Rechteinhaber die Möglichkeit, trotz der vorherigen Abmahnung ein gerichtliches Verfahren anzustrengen.

Quelle: Was verspreche ich mit der Unterlassungserklärung, die im Entwurf der Abmahnung beigefügt ist? | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/was-verspreche-ich-mit-der-unterlassungserklaerung-die-im-entwurf-der-abmahnung-beigefuegt-ist)


Wie lange gilt eine Unterlassungserklärung?


Eine Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre. Sollte es zu einem erneuten Verstoß kommen, so ist die in der Unterlassungserklärung versprochene Vertragsstrafe zu zahlen.

Daher ist jede Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen mit großer Vorsicht vorzunehmen. Die von den Abmahnanwälten in der Regel im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ist vielfach zu weit gefasst, so dass neben der möglicherweise zu beanstandenden Urheberrechtsverletzung mögliche weitere Verstöße mitumfasst werden sollen.

Quelle: Wie lange gilt eine Unterlassungserklärung? | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/unterlassungserklaerung-2)


Zu hoch angesetzte Vertragsstrafe in einer vorformulierten Unterlassungserklärung


Wenn in einer durch den Abmahnenden vorformulierten Unterlassungserklärung z.B. Vertragsstrafeversprechen oder Gerichtsstandsvereinbarungen enthalten sind, die der Abgemahnte nicht akzeptieren will, hat dies keinen Einfluss auf die vorliegende Wiederholungsgefahr. Der Abgemahnte ist nach dem Beschluss des OLG Hamburg vom 27.02.2007 (Az: 5 W 7/07 / Rechtsprechung: 5 W 7/07 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5%20W%207/07), MIR 2008, Dok. 073 / Rechtsprechung: MIR 2008, Dok. 073 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MIR%202008,%20Dok.%20073) ) an den vorgegebenen Umfang bzw. Wortlaut der Erklärung nicht gebunden. Er hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Erklärung er abgibt, um seinen rechtlichen Pflichten zu genügen. So lässt z.B. auch eine (vorformulierte) überhöhte Vertragsstrafenforderung des Verletzten die grundsätzliche Pflicht des Verletzers unberührt, seinerseits das Erforderliche zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr zu tun, was er, da er an den Vorschlag des Abmahnenden in keiner Weise gebunden ist, auch durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung z.B. mit angemessener, d.h. ausreichende hoher Vertragsstrafe tun kann (BGH GRUR 83, 127, 128 – Vertragsstrafeversprechen). Umso mehr gilt dies für Elemente, die schon der Sache nach kein Bestandteil der Unterwerfungsverpflichtung sind, sondern (vor)prozessuale Nebenforderungen betreffen.

Quelle: Zu hoch angesetzte Vertragsstrafe in einer vorformulierten Unterlassungserklärung | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/zu-hoch-angesetzte-vertragsstrafe-in-einer-vorformulierten-unterlassungserklarung)


Was ist eine Vertragsstrafe?


Damit eine Unterlassungserklärung als ernsthaft angesehen wird, soll für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe versprochen werden. In vielen Abmahnungen ist dazu eine feste Vertragsstrafe in den Entwürfen von Unterlassungserklärungen vorgesehen, die der Abmahnung zumeist gleich beigefügt sind. Hier besteht aus unserer Sicht Änderungsbedarf. Es muss keine Vertragsstrafe in einer konkreten Höhe versprochen werden. Eine geänderte Unterlassungserklärung (modifizierte Unterlassungserklärung) sieht keine feste Vertragsstrafe vor. Da hier in der Praxis immer wieder Formulierungsfehler sich einschleichen, sollte eine Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen nur mit anwaltlicher Hilfe erstellt werden.

Die Vertragsstrafe ist nicht bereits für den mit der Abmahnung genannten Verstoß zu zahlen, sondern nur für zukünftige Verstöße, die begangen werden. Der mit der Abmahnung genannte Verstoß löst noch keine Vertragsstrafe aus.

Quelle: Was ist eine Vertragsstrafe? | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/was-ist-eine-vertragsstrafe)


Warum einen Anwalt beauftragen?


Viele Abmahnopfer fragen, aus welchen Gründen ein Anwalt mit der Abwehr der Abmahnung beauftragt werden soll. Viele Informationen sind im Internet zu finden, der Hinweis auf modifizierte Unterlassungserklärungen findet sich beispielsweise bei Abmahnwahn-Dreipage Startseite (http://www.abmahnwahn-dreipage.de). Allerdings wird dort u.a. im „Wegweiser-Abmahnung“ deutlich darauf hingewiesen, dass bei Abmahnkosten über € 500,00 grundsätzlich ein Anwalt beauftragt werden sollte. Dies hat verschiedene Gründe, die nachfolgend stichwortartig aufgeführt werden sollen:

- Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Es empfiehlt sich, auf jeden Fall zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen.

- Die häufig im Entwurf beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gilt 30 Jahre und enthält häufig erhebliche finanzielle Verpflichtungen, falls gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird. Hier sollte dreimal überlegt werden, ob nicht eine abgeänderte Erklärung abzugeben ist.

In der Auseinandersetzung mit den Abmahnern sind auch juristische Gegenpositionen notwendig, um Ansprüche abzuwehren oder Zahlungsforderungen erheblich zu reduzieren. Dies bedarf juristischen Sachverstands und Erfahrungen im Umgang mit Abmahnern. Daher empfehlen wir dringend, spezialisierte Rechtsanwälte einzuschalten, die auch bereits mit den betroffenen Abmahnern Umgang hatten.

Nicht alle Informationen, die im Internet zu finden sind, sind juristisch richtig. Hier einige Beispiele von Ratschlägen, die Sie auf keinen Fall befolgen sollten:

- Ich bezahle nichts, ich unterschreibe nichts und reagiere nicht.

- Ich rufe bei der Kanzlei an und werde die Angelegenheit am Telefon klären. Das geht nach unserer Erfahrung zumeist gründlich schief.

- Die Kanzleien klagen niemals die Forderung ein. Auch hier gibt es gegenläufige Erfahrung. Ein paar Beispiele finden Sie in unserem Blog.

Abschließend kann nur der Hinweis, der auch unter Abmahnwahn-Dreipage Startseite (http://www.abmahnwahn-dreipage.de) zu finden ist, wiederholt werden: „Entscheiden muss jeder für sich selbst!“ Allerdings lässt sich mit guter und qualifizierter anwaltlicher Beratung mancher Folgeschaden vermeiden.

Quelle: Warum einen Anwalt beauftragen? | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/warum-einen-anwalt-beauftragen)


Unterlassungserklärung: Vertragsstrafen nicht unterschätzen – Forderung von über 650.000,00 EUR!


In unserer Beratungspraxis beobachten wir häufig, dass schnell und ohne weitere rechtliche Beratung die von einem Abmahner geforderte Unterlassungserklärung ohne Änderungen unterschrieben wird. Vielfach herrscht die Auffassung vor, dass der Abmahner doch nur auf die Anwaltsgebühren aus ist.
Dies ist nicht immer so. Gestern wurde uns von einem Fall berichtet, in dem zunächst eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wurde. Wegen angeblicher weiterer Verstöße wurde jetzt eine Vertragsstrafenforderung von insgesamt über 650.000,00 EUR - in Worten: sechshundertfünfzigtausend - geltend gemacht!!
Daher bitte Vorsicht bei Unterlassungserklärungen! Um ein einfaches Beispiel zu bringen: Ich repariere die Bremsen meines Autos nicht , da mir die Kenntnisse der Autotechnik fehlen. Trotzdem zahle ich die Reparaturkosten an Autowerkstätten nicht gern. Sicherer ist es aber, den Fachmann arbeiten zu lassen.

Quelle: Unterlassungserklärung: Vertragsstrafen nicht unterschätzen – Forderung von über 650.000,00 EUR! | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/unterlassungserklaerung-vertragsstrafe)


Unterlassungserklärung und danach?


In Beratungsgesprächen wird häufig die Frage gestellt, ob nach der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung das Filesharing fortgesetzt werden kann. Hier ein klares Nein. Anderenfalls drohen weitere Abmahnungen.

Quelle: Unterlassungserklärung und danach? | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/unterlassungserklaerung-3)


Der Weg zur perfekten Unterlassungserklärung

Musterschreiben der mod. UE / modifizierte Unterlassungserklärung (http://abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html)

Übersetzung der Unterlassungserklärung: Anwalt -Deutsch / modifizierte Unterlassungserklärung (http://abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html)

Die modifizierte Unterlassungserklärung wird nicht angenommen / modifizierte Unterlassungserklärung (http://abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html)

Was gehört nicht in einer Unterlassungserklärung? / modifizierte Unterlassungserklärung (http://abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html)



Ich hoffe hiermit mal wieder etwas Aufklärung betreffend der Unterlassungserklärung gegeben zu haben, wie ich schon immer sagte bitte nehmt das Thema nicht auf die leichte Schulter sondern lest es Euch durch falls ihr betroffen seit, und schaltet sicherheitshalber einen meiner schon oft in den Threats empfohlenen Rechtsanwälte ein, sei es nur anfangs für die erste kostenlose Einschätzung Eurer Situation mit einer Abmahnung.


mfg