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View Full Version : [News] Spende – Gegengutachten / Abmahnung wegen Leecher-Mod



Snitlev
08.08.10, 09:33
“Klagen gibt es nicht”. Wie inzwischen jeder weiß, ist diese Aussage nicht ganz richtig. Jedoch nicht nur aufseiten der abmahnenden Kanzleien. Einige unserer Leser erinnern sich aber vielleicht noch an folgenden Artikel: “Filesharing: Userin zweifelt Abmahnung wegen Leecher-Mod an”. gulli.com - news - view - Filesharing: Userin zweifelt Abmahnung wegen Leecher-Mod an (http://www.gulli.com/news/filesharing-userin-zweifelt-2008-07-14/) Dieser Artikel erschien am 14. Juli 2009 auf gulli, also vor über einem Jahr.

http://a.imagehost.org/0728/gutachtenleecher.jpg


Lange Zeit war es still um dieses Verfahren, auch wir hatten von der Betroffenen nichts mehr gehört. Zumindest bis vor einigen Tagen, als wir auf ein Posting im Board aufmerksam wurde. Das Postings verwies auf einen Artikel bei heise.de und trug den vielsagenden Titel “Grundsatzklage gegen Abmahnung auf der Kippe” / http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filesharing-Nutzerin-zweifelt-Beweise-von-Abmahnkanzlei-an-186290.html /. Nachdem wir diesen durchgearbeitet hatten, kam für uns schnell der Verdacht auf, dass es sich um ein und dieselbe Person handeln könnte. Unsere Vermutung wurde kurze Zeit später im persönlichen Kontakt bestätigt. Die betreffende Person hatte tatsächlich eine Schadensersatzklage gegen (!) einen der Mandanten der Kanzlei Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte initiiert. Da ein sogenannter Leecher-Mod zum Einsatz gekommen sei, hätte keinerlei Upload stattgefunden. Dies wurde ihr jedoch in der Abmahnung vorgeworfen. Ein kurze Zeit später in Auftrag gegebenes Privatgutachten bestätigte die Behauptung der Klägerin – kein Upload. Schlussendlich wanderte dieser Rechtsstreit jedoch vor Gericht, wo sich beide Parteien nun jüngst gegenüberstanden.

”[Ich halte eine] negativen Feststellungsklage [...] für richtig und konsequent. Mit der negativen Feststellungsklage wird beantragt, die Abmahnung als “unrechtmäßig” festzustellen. Allerdings gilt es zu bedenken, dass nur wenn die vorgeworfene Rechtsverletzung vor Januar 2008 erfolgte, die Nutzung eines Leecher-Mods zivilrechtlichen Forderungen entgegensteht. Ab Januar 2008 ist auch das Herunterladen aus Tauschbörsen eindeutig nicht mehr gestattet. Besonders interessant wird es aber, wenn es sich bei der fraglichen Datei um eine Erotik Datei gehandelt hat. In diesem Zusammenhang wird nämlich auch immer neben dem Urheberrechtsverstoß das Verbreiten pornografischer Schriften vorgeworfen. Auf die Verbreitung pornografischer Schriften wird auch regelmäßig von einigen Abmahnkanzleien in den Abmahnschreiben und/oder Strafanzeigen hingewiesen. Bei einem Leecher-Mod, der den Upload von Dateien vollständig unterbindet, werden aber denklogisch gerade keine Dateien verbreitet.”

Dem Richter schien der Sachverhalt insgesamt nicht besonders koscher, jedoch gestand er, dass es ihm an technischem Fachwissen mangeln würde. Ein Faktor, der jedoch kein wirkliches Problem darstellt, da es öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter gibt. Hierbei handelt es sich um Experten, die ein Gutachten erstellen, um somit dem Richter eine Entscheidung zu ermöglichen. Der Verhandlungstermin endete somit mit dem einzig Sinnvollen: Einem Beweisbeschluss. Ein Gutachter soll den Rechner der Klägerin prüfen. Das Interessante ist jedoch die zweite Anordnung: Auch die Möglichkeiten der Software von Media Protector sollen festgehalten werden. Die exakte Anordnung des Richters an den Gutachter lautet, wie folgt: “[...]. 2. Ist und war es mit der Protokollierungssoftware der Firma Media Protector grundsätzlich und im vorliegenden Fall konkret möglich festzustellen, ob das Filmwerk mit dem obigen Dateinamen vom Internetanschluss der Klägerin aus zum Download angeboten wurde?”

http://a.imagehost.org/0571/Spende.jpg

Ein Betrag, den die Beklagte alleine nicht stemmen kann, da sie wie viele Abgemahnte nur einer “normalen” Arbeit nachgeht. Unnötig zu erwähnen, dass auch die bisherigen Schritte bereits einiges gekostet haben. Da sich die Situation entsprechend eng für die Klägerin darstellt, haben wir Kontakt mit der Kanzlei Dr. Wachs sowie dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. aufgenommen, in der Hoffnung beide für eine Spendenaktion gewinnen zu können. Wir konnten. Dr. Wachs hat sich kurze Zeit später mit dem Anwalt der Klägerin kurzgeschlossen, um weitere Informationen einzuholen. Darunter die bisherige Vorgehensweise sowie den Beschluss. Aufgrund der Informationen dieses Dokumentes sowie der Feststellungen des Anwalts der Klägerin hat sich Dr. Wachs entschieden die 3.000 Euro der “Kriegskasse” für das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Benötigt werden jedoch 5.000 Euro bis zum 23. August 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Betrag beim Gericht eingehen, sonst wird die Sache abgehakt. Aus diesem Grunde unterstützen wir die Initiative des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V. sowie Dr. Wachs und möchten zur Spende aufrufen. Die Spendenbeträge gehen direkt an Dr. Wachs. Bevor jetzt übereilt Spenden kommen, noch einmal die wichtigsten Feststellungen stichpunktartig zusammengefasst:

Welcher Betrag muss erreicht werden?


Die Spenden werden direkt an Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs überwiesen, welcher diese sammelt und dafür sorgt, dass sie zeitnahe an den Anwalt der Beklagten und somit an das Gericht übergeben werden.

Was passiert mit dem Geld?


Das Geld wird benötigt, damit das Verfahren weitergehen kann. Sobald die 5.000 Euro eingegangen sind, wird der Gutachter tätig. Er wird die Anti-Piraterie Software von Media Protector bis aufs Mark unter die Lupe nehmen und die im Beschluss aufgeführten Fragen (siehe Bild) klären

Kostet das wirklich 5.000 Euro?


Nein! Dies ist der Kostenvorschuss, da der Richter den finanziellen Aufwand des Gutachters nicht genau abschätzen konnte. Es kann sein, dass das Gutachten am Ende nur 2.500 Euro kostet. Im Vorfeld kann dies nicht genau ermittelt werden.

Was passiert mit dem Geld das übrig bleibt?


Wir haben mit Dr. Wachs, dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V.und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage lange gegrübelt, was bei einer eventuellen “Überspendung” oder im Falle eines günstigen Gutachtens mit dem Restbetrag geschieht. Wir sind der Ansicht, dass es nicht im Sinne der Spender ist, wenn der Betrag dann an eine gemeinnützige Organisation geht. Die Intention der Spende ist es ja, Sand in die Abmahnmaschinerie zu streuen. Aus diesem Grunde folgende wichtige Feststellung: Wenn nach dem Gutachten Geld übrig bleibt / der Betrag von 5.000 Euro überschritten wird, so wandert dieser in die Kriegskasse von Herrn Dr. Wachs. Der Betrag dieser Kasse wird von Dr. Wachs verwaltet und nur dann genutzt, wenn sich durch diese Gelder evtl. ein juristischer Vorteil für die Abgemahnten erkämpfen lässt. Wie im gegebenen Fall durch ein Gutachten. Ist die Sache also schon sicher, wird das Gutachten positiv ausfallen?

ACHTUNG!


Dies sollte jedem eindeutig klar sein, bevor eine Spende vollzogen wird! Niemand kann den Gutachter beeinflussen. Auch ist absolut unklar, wie sein Gutachten ausfallen wird, da niemand von uns eine Glaskugel hat. Die Fragestellung des Gerichts ist günstig, was aber nicht bedeutet, dass der Gutachter zu einem negativen Ergebnis für die Klägerin gelangen kann. Im schlimmsten Falle bewertet der Gutachter die Software von Media Protector als “absolut fehlerfrei und gerichtsverwertbar”. Dieser Tatsache sollte sich jeder Spender vorab bewusst sein! Für einen geringen Spendenbetrag könnte hier womöglich ein wichtiges Gutachten erreicht werden. Es dürfte wohl allen klar sein, dass ein unabhängiger öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter, der eine Anti-Piraterie Software eines Loggers prüft, wohl deren absolutes Horror-Szenario darstellt. Weitere Fragen können in den Kommentaren gestellt werden. Wir werden diese nach Möglichkeit beantworten.

Die Kontodaten für das Spendenkonto lauten wie folgt:

Empfänger: Spendenkonto Dr. Wachs
Kontonummer: 649988854
Verwendungszweck: Gegengutachten
Bankleitzahl: 20030000
Institut: Bayerische HypoVereinsbank ex Vereins und Westbank

Spendenstatistik:




Datum Spendeneingang [in Euro] Gesamt [in Euro] Rest [in Euro]
13.08.2009 3.000,00 3.000,00 - 2.000,00
17.08.2009 252,00 3.252,00 - 1.748,00
18.08.2009 0,00 3.252,00 - 1.748,00
19.08.2009 1.850,00 5.102,00 + 102,00
21.08.2009 2.520,00 7.622,00 + 2.622,00
25.08.2009 70,30 8.292,30 + 3.292,30



http://j.imagehost.org/0169/spenden2.jpg




01 x 1,14 Euro
02 x 2,00 Euro
02 x 3,60 Euro
01 x 3,96 Euro
03 x 5,00 Euro
01 x 8,00 Euro
102 x 10,00 Euro
01 x 13,00 Euro
53 x 20,00 Euro
21 x 25,00 Euro
25 x 30,00 Euro
01 x 35,00 Euro
14 x 50,00 Euro
04 x 100,00 Euro
01 x 250,00 Euro
01 x 500,00 Euro



RA Dr. Alexander Wachs; 20.03.2010


"Verfahren nun am LG München, der erste angebotenen Gutachter wurde als befangen abgelehnt, zweiter Gutachter wird nun tätig. Es ist wohl nachvollziehbar, warum erst nachdem die Gutachter Frage erörtert wurde eine Stellungnahme erfolgen konnte. Gerichtliche Verfahren dauern leider im übrigen länger, als man sich dies so vorstellen mag. Es geht hier aber auch um einiges, weswegen hier besondere Sorgfalt nötig ist. Ich bitte insoweit um ein klein wenig Nachsicht…"

Quelle: Abmahnwahn-Dreipage Aktuell (http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html), gulli.com - news - view - Filesharing: Userin zweifelt Abmahnung wegen Leecher-Mod an (http://www.gulli.com/news/filesharing-userin-zweifelt-2008-07-14/) Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte (http://www.dr-wachs.de/)

Erstmal finde ich es als richtig, mutig und auch konsequent dieses Gegengutachten gegenüber der Abmahner in Auftrag zu geben, was widerum auch ein hoher Kostenaufwand ist.
Nun da es jetzt zu einer Entscheidung kommen muss indem der Gutachter der Abmahner sich im Rechtstreit mit dem Gegengutachter der Klägerin befinden, dieses ist nunmal nicht einfach wie man hier nachlesen kann, der erste Gutachter wurde wegen Befangenheit schon abgelehnt so das jetzt der zweite Gutacher aktiv ist.

Das ganze zieht sich nun schon über 2 Jahre hin und noch ist kein Ende in Sicht, aber wir dürfen alle auf den Ausgang dieses Verfahrens gespannt sein, denn das könnte für zukünftige Fälle mit sogannten Mods-Clienten, die diese "No Upload" Funktion besitzen von entscheidender Bedeutung sein.

Ebenfalls ist es sehr lobenswert, wieviele sich an der Spendenaktion beteiligt haben, das ganze ist auch mit Dr. Wachs (Ebenfalls mein RA Im Abmahnverfahren) und natürlich Abmahnwahn-Dreipage Initialisiert worden...

In diesem Sinne hoffe ich auf ein possitives Gegengutachten unserer Klägerin.

Sie hat ja auch noch den Vorteil, dass zu ihrer Abmahnung in 2008 es noch nicht das jetzige Gesetz gab "Das auch der Download strafbar" ist, heute sieht es da einfacher aus für die Abmahn-Mafia denn wozu noch den Upload abmahnen, wenn man doch den Download als sicher abmahnen kann...

In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“)

mfg