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View Full Version : Außerordentliche Kündigung ohne vorangegangen Abmahnung wegen exzessiven priv. E-Mail



Snitlev
23.07.10, 16:06
Außerordentliche Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied in seinem Urteil vom 31.05.2010 (Az.: 12 SA 875/09), dass die exzessive Nutzung privater E-Mails am Arbeitsplatz eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertige


,„Wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine exzessive Privatnutzung des Dienst-PC.”
Im vorliegenden Fall verwendete der langjährig beschäftigte Arbeitnehmer, der als stellvertretender Leiter eines Bauamtes tätig war, seinen E-Mail-Zugang in erheblicher Weise zur Kontaktaufnahme im Rahmen einer Online-Partnersuche. Dabei wurden in einem Zeitraum von sieben Wochen allein 774 DIN-A4-Seiten mit empfangenen Antwortmails von „Chatpartnerinnen” des Arbeitnehmers dokumentiert. Eine Auswertung des Dienstrechners durch den Arbeitgeber ergab, dass diesem an einzelnen Tagen zwischen 139 und 183 solcher Nachrichten zugegangen waren.



„Die Beschäftigung des Klägers mit der Pflege seiner privaten Kontakte hat dabei phasenweise einen zeitlichen Umfang angenommen, der ihm keinen Raum mehr für die Erledigung seiner Dienstaufgaben gelassen hat. (…) Legt man für das Lesen und die Beantwortung einer Mail nur jeweils 3 Minuten zu Grunde, so ist ein Arbeitstag des Klägers, der tariflich mit 7 Std. und 48 Min. zu veranschlagen ist, bereits dann vollständig ausgefüllt, wenn der Kläger 156 private E-Mails “bearbeitet” hat.”



Das ganze ausführlich bitte hier weiterlesen: WBS-LAW » Außerordentliche Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1764/ausserordentliche-kuendigung-ohne-vorangegangene-abmahnung-wegen-exzessiven-privaten-e-mail-verkehrs-waehrend-der-arbeitszeit/#more-1764)


So ist es oft in den Firmen wo der Chef jemanden private E-Mail und auch das Internet zur Verfügung stellt, vorrausgesetzt er erfüllt seine Arbeit pflichtbewußt!

Wie heißt es so schön, "Wenn man jemanden den kleinen Finger gibt, der nimmt gleich die ganze Hand".

Selbst bei uns war Internet erlaubt sobald die normale Arbeit dadurch nicht behindert wird, aber auch da gab es Mitarbeiter die mehr auf Ebay als an der Arbeit waren, und somit wurde das Internet für alle nur noch zum Intranet.

Aber wie in diesem oben genannten Beispiel genannt, daß ist schon eine absolute und nicht entschuldbare Frechheit, und somit die Kündigung mehr als nur gerechtfertigt!

mfg

L33V4NCL33F
27.07.10, 13:34
Ich stimme dem URteil auch zu. Von 0 auf 100 gleich so viele mails schreiben schafft keiner.Wenn man sein arbeitspensum dann nicht scahfft, den meilenstein nicht erreicht, naja dann ist man genausowas wie ein handwerker der Nicht arbeitet und nur Kaffe trinkt und Pause macht.
Manche leute muessen es eben übetreiben......