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View Full Version : LAG Mainz: Kündigung wegen Internetnutzung am Arbeitsplatz- fehlende Abmahnung -



Snitlev
29.06.10, 13:42
Nutzt ein Arbeitnehmer entgegen arbeitsvertraglicher Bestimmungen das Firmeninternet für private Zwecke, ist dies für sich allein betrachtet noch kein Kündigungsgrund. Vielmehr bedarf es zur Wirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung der Feststellung weiterer Pflichtverletzungen. Dies stellte das LAG Mainz mit Urteil vom 26.02.2010 - Az: 6 Sa 682/09 - fest.Der Kläger ist Arbeitnehmer und wurde von der Beklagten, dem Arbeitgeber, gekündigt, u.a. weil er während der Arbeitszeit das Internet mehrfach nutzte, um seinen Kontostand zu überprüfen. Zuvor gab der Kläger eine schriftliche Mitarbeitererklärung ab, wonach er sich verpflichtete, das Firmeninternet nur für dienstliche Zwecke zu nutzen. Gegen die Kündigung wendet sich der Kläger im Wege einer Kündigungsschutzklage. Erfolgreich.

Quelle: WBS-LAW LAG Mainz: Kündigung wegen Internetnutzung am Arbeitsplatz- fehlende Abmahnung - (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1683/lag-mainz-kuendigung-wegen-internetnutzung-am-arbeitsplatz-fehlende-abmahnung/#more-1683)

Einerseits wird jemand entlassen wegen einer Kleinigkeit Fall Emmely ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Emmely) und hier wird das Verhalten der privaten Nutzung des Internetz toleriert, mekrwürdige Verhältnismässigkeit...

mfg