Butcho
17.01.08, 20:48
Eigentlich sollte der Eilantrag, welcher von dem Anwalt Meinhard Starostik am 31. Dezember 2007 eingereicht wurde, schnell für Sicherheit sorgen, bis über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung endgültig entschieden worden ist. Doch jetzt steckt der Eilantrag zwischen dem ersten und zweiten Senat am Bundesverfassungsgericht fest.
Nach Meinung der Antragsteller ist der erste Senat zuständig, denn die eingegebene Verfassungsbeschwerde stütze sich vor allem auf die verletzten Grundrechte. Der zweite Senat und allen voran Richter Udo Di Fabio sieht sich aber dafür zuständig, denn das Gesetz diene vorrangig der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Da sich die beide Senate bisher nicht einigen konnten, muss jetzt der Vermittlungsausschuss des Bundesverfassungsgericht die Streitfrage klären. Sollte dieser sich auch nicht einigen muss der Präsident Hans-Jürgen Papier ein Machtwort sprechen. Somit zögert sich die Entscheidung über den Eilantrag zumindest noch bis nächste Woche heraus...
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(http://www.hardtecs4u.com/news/1179)
Nach Meinung der Antragsteller ist der erste Senat zuständig, denn die eingegebene Verfassungsbeschwerde stütze sich vor allem auf die verletzten Grundrechte. Der zweite Senat und allen voran Richter Udo Di Fabio sieht sich aber dafür zuständig, denn das Gesetz diene vorrangig der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Da sich die beide Senate bisher nicht einigen konnten, muss jetzt der Vermittlungsausschuss des Bundesverfassungsgericht die Streitfrage klären. Sollte dieser sich auch nicht einigen muss der Präsident Hans-Jürgen Papier ein Machtwort sprechen. Somit zögert sich die Entscheidung über den Eilantrag zumindest noch bis nächste Woche heraus...
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