Snitlev
23.05.10, 10:46
Am 08.Mai berichteten wir über eine Entscheidung des Amtsgerichtes Frankfurt am Main, Urteil vom 16.04.2010, Az. 30 C 562_07-47. RA Christian Solmecke gab aktuell eine erste juristische Einschätzung ab. Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage sprach nachfolgend mit ihrem technischen Sachverständigen zu den bis jetzt zur Verfügung stehenden technischen Fakten.
Zitat Gutachter:
"Letztlich hat die Überprüfung durch den Sachverständigen auch ergeben, dass die Ergebnisse der Suchsoftware auch richtig protokolliert werden. Reklamierte Fehlerquellen (Möglichkeit des Verfälschens von IP-Adressen; Möglichkeit, dass verschiedene Dateien den exakt gleichen Hashwert produzieren) hat der Gutachter als theoretische Möglichkeit zwar bejaht, indes praktisch ausgeschlossen." Zitat Ende
Zitat Gutachter:
"Insbesondere die Zuverlässigkeit der Identifizierung einer Datendatei anhand des sogenannten Hashwertes war zu überprüfen. Dabei hat sich der Gutachter auf Anordnung des Gerichts nicht damit begnügt, der Firma Logistep gewissermaßen bei der Arbeit zuzuschauen und deren Aufzeichnungen auf Plausibilität zu überprüfen. Er hat vielmehr darüber hinausgehend unter Verwendung einer selbst komponierten und damit bis dato im Internet absolut noch nicht vorhandenen mp3-Datei die Software nach den entsprechenden Hashwerten suchen lassen, jeweils mit dem Ergebnis zielsicheren Erkennens der gesuchten Datei." Zitat Ende
Das ganze Interview ist hier zu lesen: Abmahnwahn-Dreipage Aktuell (http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html) unter der Rubrik "Aktuell"
Eine interessantes Interview zu dieser technischen Geschichte mit Suchsoftware...
mfg
Zitat Gutachter:
"Letztlich hat die Überprüfung durch den Sachverständigen auch ergeben, dass die Ergebnisse der Suchsoftware auch richtig protokolliert werden. Reklamierte Fehlerquellen (Möglichkeit des Verfälschens von IP-Adressen; Möglichkeit, dass verschiedene Dateien den exakt gleichen Hashwert produzieren) hat der Gutachter als theoretische Möglichkeit zwar bejaht, indes praktisch ausgeschlossen." Zitat Ende
Zitat Gutachter:
"Insbesondere die Zuverlässigkeit der Identifizierung einer Datendatei anhand des sogenannten Hashwertes war zu überprüfen. Dabei hat sich der Gutachter auf Anordnung des Gerichts nicht damit begnügt, der Firma Logistep gewissermaßen bei der Arbeit zuzuschauen und deren Aufzeichnungen auf Plausibilität zu überprüfen. Er hat vielmehr darüber hinausgehend unter Verwendung einer selbst komponierten und damit bis dato im Internet absolut noch nicht vorhandenen mp3-Datei die Software nach den entsprechenden Hashwerten suchen lassen, jeweils mit dem Ergebnis zielsicheren Erkennens der gesuchten Datei." Zitat Ende
Das ganze Interview ist hier zu lesen: Abmahnwahn-Dreipage Aktuell (http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html) unter der Rubrik "Aktuell"
Eine interessantes Interview zu dieser technischen Geschichte mit Suchsoftware...
mfg