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View Full Version : [FAQ] Eine detaillierte Erzählung der 100-Prozentigen und sekundengenauen Beweissicherung.



Snitlev
16.04.10, 15:36
Wir können wieder einmal über einen neuen Porno-Abmahnstern im Auftrag der erotischen Gerechtigkeit berichten. Auffällig im vorliegenden Abmahnschreiben ist nachfolgender Inhalt.


„Meine Mandantin hat festgestellt, dass über Ihren Internetanschluss dieses urheberrechtlich geschützte Werk unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten wurde. Meine Mandantin hat zur Ermittlung solcher Urheberechtsverletzungen eine Firma beauftragt, die die dem jeweiligen Anschlussinhaber zugewiesene IP-Adresse ermittelt. Hierzu wird durch meine Mandantin ein Originaldatenträger übergeben. Sodann werden die im P2P-(Filesharing-) System (Tauschbörse) angebotenen vermeintlichen Kopien des Werks meiner Mandantin anhand des Dateinamens aufgespürt, herunter geladen und mit dem Original verglichen, wobei Lauffähigkeit und Abspielbarkeit überprüft werden. Für diejenigen im Filesharing-Netzwerk angebotenen Dateien, die das urheberrechtlich geschützte Werk meiner Mandantin zweifelhaft enthielten und mit diesen identisch waren, wurde der Hashwert ermittelt. Dieser Wert identifiziert eine Datei und ist insoweit mit dem menschlichen Fingerabdruck vergleichbar.“ Seite 1

„Mittels der eingesetzten Software wurde darauf hin ein “Scanvorgang“ gestartet und IP-Adressen ermittelt, von denen aus eine Datei angeboten wurde, die den oben berechneten Hashwert aufweist und deren Dateinamen (“Release“) zugleich den Namen des Originalwerkes enthielten. Der Computer, mit dessen Hilfe dieser “Scan“ vorgenommen wird, wird über eine spezielle Zeitsynchronisationssoftware unter anderem mit den Zeitservern der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig abgeglichen. Dadurch ist die interne Uhr des Ermittlungssystems ständig sekundengenau mit den deutschen Zeitservern abgeglichen. Der dargestellte Vorgang ist dokumentiert und kann im Falle eines Rechtsstreites jederzeit vor Gericht bewiesen werden. Nach der sekundengenauen Ermittlung der IP-Adresse habe ich vor dem Landgericht eine Anordnung gegen den Provider auf Einsichtnahme der Verkehrsdaten zu den zum Verletzungszeitpunkt zugeordneten IP-Adressen erwirkt.“ Seite 2

Alles weitere dazu hier weiterlesen:Abmahnwahn-Dreipage Aktuell (http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html)

So nunmal die "100%" Vorgehensweise dieses Abmahnanwalts die es über den sekundengenauen Hashwert abgleichen wollen umso schon im Vorfeld einer Abmahnung die Daten gesichert zu haben!
Dieser Daten werden dann wohl als Beweis gezogen falls man die geforderte Vergleichzahlung bei einer Abmahnung nicht akzeptiert.
Mich würde mal interessieren wie nun wirklich vor Gericht diese Situation entschieden wird...

mfg