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View Full Version : [News] Die Gegenabmahnung beim Filesharing



Snitlev
10.04.10, 14:31
Im Wettbewerbsrecht ist es ein beliebtes Manöver, den Abmahner selbst mit Gegenansprüchen zu konfrontieren und gegenseitige Ansprüche in Aufrechnung zu bringen. Beim Filesharing fehlt es meistens an einem nachweisbaren Verstoß der Rechteinhaber. Trotzdem bieten die Abmahnschreiben mit offenkundig überzogenen Unterlassungserklärungen gute Vorlagen für einen Gegenangriff.
Manche Abmahnanwälte machen nämlich Unterlassungsansprüche gleich für das gesamte Werkportfolio des Rechteinhabers geltend, die ihnen unter keinen Umständen zustehen können. Die Geltendmachung von erkennbar unberechtigten urheberrechtlichen Ansprüchen kann dabei Kostenerstattungsansprüche für den Abgemahnten auslösen, die die geltend gemachten Schadensersatz- und Abmahnkosten bei weitem übersteigen. In jedem Fall steigt das Risiko für die Abmahner im Falle eines gerichtlichen Prozesses nicht nur mit den eigenen Ansprüchen zu unterliegen, sondern selbst zahlen zu müssen.

Wir fordern die Abmahner bei einer zu weit gehenden Anspruchsgeltendmachung mit Fristsetzung auf, die Nichtverfolgung der zu weit gehenden Ansprüche rechtverbindlich zu erklären. Erfolgt diese Erklärung nicht, kann eine negative Feststellungsklage erhoben werden und die Erstattung der Abwehrkosten geltend gemacht werden.

Quelle: Die Gegenabmahnung beim Filesharing (http://www.abmahnstopper.de/strategie/empfohlenes-vorgehen/111-die-gegenabmahnung-beim-filesharing)

Eine sehr interessante Geschichte, in der man diese Abmahnanwälte mit fast den gleichen Waffen schlagen kann, wie es denn letztendlich ausgeht ist dann wieder eine andere Geschichte.
Man müsste mal so einige Prävents-Fälle beobachten um zu sehen wie letztendlich reagiert wird...

mfg