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View Full Version : [News] AG Halle - Urteil v. 24.11.2009, Az.: 95 C 3258/09 - Tauschbörse und 97a II UrhG?



Snitlev
09.03.10, 18:32
Das AG Halle hat mit Urteil v. 24.11.2009, Az.: 95 C 3258/09 einen Anschlussinhaber verurteilt 305,50 EUR zu zahlen.
Dieser Betrag setzte sich zusammen aus 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG Wert 1200€ (110,50 €); Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 €, Kosten Durchführung Ermittlungsverfahren in Höhe von 75,00 € sowie 100,00 € Schadensersatzanspruch für ersparte Lizenzgebühren. Jetzt wurde vereinzelt gemutmaßt, das Gericht habe § 97a II UrhG angewendet. Richtig ist zwar, dass 100,00 EUR Schadensersatz in dem Urteil genannt wird, das bezieht sich aber auf den Schadensersatz für den Rechteinhaber.

der in der aktuellen Diskussion leider zu kurz kommt, nämlich der Ratio, dass Verbraucher durch den § 97a II UrhG vor horrenden Zahlungen geschützt werden sollen. Ebenfalls sehr positiv zu bewerten ist, dass das Gericht betont hat, dass Streitwerte keinen bestrafenden Charakter entfalten sollen.

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - AG Halle - Urteil v. 24.11.2009, Az.: 95 C 3258/09 - Tauschbörse und 97a II UrhG? (http://www.dr-wachs.de/blog/2010/03/07/ag-halle-hat-mit-urteil-v-24112009-az-95-c-325809-tauschboerse-und-97a-ii-urhg/)

zwar immer noch nicht eindeutig und verwirrend, aber diese 305,50 € sind immer noch ein Erfolg im Gegensatz zur geforderten Summe...

mfg