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View Full Version : [FAQ] Gekippte Vorratsdatenspeicherung und Filesharing - Konsequenzen des BVerfG Urteils



Snitlev
03.03.10, 06:43
Erfreulicherweise hat heute das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Viele Filesharer fragen sich nun, ob auch ihre Daten nicht mehr verwendet werden dürfen und sich eine bereits ausgesprochene Abmahnung möglicherweise erledigt hat. Diese Frage kann ganz eindeutig mit “Nein” beantwortet werden. In den Tauschbörsen-Verfahren spielte die Vorratsdatenspeicherung auch bislang schon keine Rolle. Das Verfassungsgericht hatte bereits 2008 in einer Eilentscheidung geurteilt, dass die Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen. Spätestens seit dem ist klar, dass diese Daten gerade nicht im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen herausgegeben werden dürfen.

Quelle: W&B Anwälte Gekippte Vorratsdatenspeicherung und Filesharing - Konsequenzen des BVerfG Urteils (http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1428/gekippte-vorratsdatenspeicherung-und-filesharing-konsequenzen-des-bverfg-urteils/)

Nicht das man nun meint alle Daten bei den Providern werden ebenfalls gelöscht, der hat sich zu früh gefreut, denn die VDS hat nichts mit Filesharing zu tun sondern diente lediglich nur für "schwere Straftaten" wozu nunmal Filesharing in diesem Sinne nicht zählt...

mfg