Snitlev
24.02.10, 02:03
Der Winter ist in diesem Jahr sehr langwierig und außergewöhnlich hart. Kälte und Glatteis haben überall ihren Tribut gefordert. Nach einer Hochrechnung waren allein im Januar diesen Jahres 20.000 gesetzlich Versicherte durch Unfälle wegen Schnee und Glatteis in stationärer Behandlung.
Bein- oder Armbrüche, Platzwunden und Kopfverletzungen – all diese Blessuren haben sich gesetzlich Versicherte durch Stürze auf glattem Schnee oder auf Glatteis zugezogen. Durchschnittlich verursachen solche Verletzungen, ihre Behandlung und die Folgen Kosten von 5.000 Euro. Deshalb wollen gesetzliche Krankenkassen wie die AOK, die Barmer Ersatzkasse (BEK), die Techniker Krankenkasse (TK) oder die KKH Allianz prüfen, ob diese Unfälle durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind. Das bedeutet im Klartext, dass Grundstückseigentümer und Verantwortliche ihren Streupflichten gar nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind. Die Krankenkassen wollen versuchen, die Kosten für die daraus resultierenden Behandlungen von den Eigentümern oder den beauftragten Winterdiensten einzufordern. Wenn Straßen, Bürgersteige oder Wege nicht ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit wurden, so sind solche Ausfälle auch für die Unfälle und deren Folgekosten verantwortlich.
Quelle: Krankenkassen prfen Regressansprche bei Winterunfllen (http://www.1a-krankenversicherung.org/nachrichten/20100222/7133/krankenkassen-pruefen-regressansprueche-bei-winterunfaellen/)
Ich kann hier nur hoffen das es nicht wieder die armen alten Leute trifft denen man ganz schnell Ihren ehrlichen Aussagen zum Unfall juristisch umdreht und ihnen eine Art Selbstschuld aufschwätzt um so Ihre Regressansprüche durch zu setzen...
mfg
Bein- oder Armbrüche, Platzwunden und Kopfverletzungen – all diese Blessuren haben sich gesetzlich Versicherte durch Stürze auf glattem Schnee oder auf Glatteis zugezogen. Durchschnittlich verursachen solche Verletzungen, ihre Behandlung und die Folgen Kosten von 5.000 Euro. Deshalb wollen gesetzliche Krankenkassen wie die AOK, die Barmer Ersatzkasse (BEK), die Techniker Krankenkasse (TK) oder die KKH Allianz prüfen, ob diese Unfälle durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind. Das bedeutet im Klartext, dass Grundstückseigentümer und Verantwortliche ihren Streupflichten gar nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind. Die Krankenkassen wollen versuchen, die Kosten für die daraus resultierenden Behandlungen von den Eigentümern oder den beauftragten Winterdiensten einzufordern. Wenn Straßen, Bürgersteige oder Wege nicht ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit wurden, so sind solche Ausfälle auch für die Unfälle und deren Folgekosten verantwortlich.
Quelle: Krankenkassen prfen Regressansprche bei Winterunfllen (http://www.1a-krankenversicherung.org/nachrichten/20100222/7133/krankenkassen-pruefen-regressansprueche-bei-winterunfaellen/)
Ich kann hier nur hoffen das es nicht wieder die armen alten Leute trifft denen man ganz schnell Ihren ehrlichen Aussagen zum Unfall juristisch umdreht und ihnen eine Art Selbstschuld aufschwätzt um so Ihre Regressansprüche durch zu setzen...
mfg