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View Full Version : Hausdurchsuchungen?



Rebound
05.01.08, 20:47
Seid dem ersten dieses Jahres, ist das downloaden jetzt ja zu einem Strafdelikt geworden. Was mich mal interessieren würde, wie das jetzt mit den Hausdurchsungen aussieht, ich hab keine Ahnung davon.

Nen Kumpel meinte, das an jetzt eine Hausdurchsuchung nur auf den Verdacht hin gemacht werden kann (also theoretisch könnte mich jemand bei den Bullen verpetzen und die müssten dann ne Durchsuchung machen).

Stimmt das wirklich, ich kanns mir eigentlich kaum vorstellen...

Unter uns sind ja einige, die sich ein bisschen besser mit diesen Gesetzen auskennen, für mich ist das alles noch ein ziemlich unübersichtlicher Bereich...

Hoffe mich kann da jemand aufklären, wann jetzt bei mir durchsucht werden darf und wo ich in "Gefahr" bin. Ich habe Beispiels nen paar gebrannte Filme hier, müssten die Weg?

Aber das wichtigste wäre halt erstmal, ab wann bei mir eine Durchsuchung überhaupt passieren könnte...

Danke schonmal. :smile:

Mfg

Rebound

-Rayen-
05.01.08, 21:06
Schau dir das an , da wird dir so ziemlich alles erklärt was du wissen musst , ist echt gut das Video:
23C3: Sie haben das Recht zu schweigen
mfg Rayen

fromas
05.01.08, 22:49
Schau dir das an , da wird dir so ziemlich alles erklärt was du wissen musst , ist echt gut das Video:
23C3: Sie haben das Recht zu schweigen (http://video.google.com/videoplay?docid=-1550832407257277331&hl=de)
mfg Rayen

jo,
hab ich mir zufällig auch heute erst angeschaut:biggrin:
leider noch nicht ganz, weil es doch recht lang ist, aber das was
ich bis jetzt gesehn hab, fand ich schon sehr interessant...

hitman
05.01.08, 23:07
gabs dieses jahr beim ccc keinen vortrag mehr drüber mit vielleicht aktuellen infos?

SpongebobPx10
05.01.08, 23:20
Ja, mit dem Video müsste alles gesagt sein.

Wie gesagt, wenn du z.B. mitm Gnutella Netzwerk verbunden bist, die nach einem Song suchen, der liegt auf deinem Rechner, die können übeer den Clienten LimeWire, FrostWire, Gnucleus deinen Rechner ja durchsuchen, um [Ursprungsidee] noch mehr Files von dir zu ziehen, sehen dann eine Menge Lieder, rufen bei deinem Provider an, und fragen wer zum jetztigen Zeitpunkt diese Ip hat, holen sich nen Hausdurchsuchungsbefehl und stehen dann vor deiner Tür.


Tipps befolgen! :smile:

Mfg

-Rayen-
05.01.08, 23:21
Ne , die hatten wohl einen anderen beitrag
mfg Rayen

Rebound
05.01.08, 23:24
Danke Rayen, bin grad fertig geworden... Dem Typ ist zwar 2 mal die Kamera abgekackt, aber trotzdem sehr informativ. :biggrin:

Was jetzt ein bisschen blöd ist. Seid Anfang dieses Jahres, ham die da ja ein wenig was verändert. Deshalb müssten die eigentlich mal einen neuen solchen Vortrag machen und ein paar Gesetze die sich geändert haben mit einbeziehen.

Aber da das Hauptthema ja "Hausdurchsuchungen" sind, hat sich ja nicht wirklich was verändert...

Mfg

Rebound

$chm0ddad0$e
05.01.08, 23:31
"Sie haben das Recht zu schweigen"

Server beschlagnahmt. Firma durchsucht. Filesharer angeklagt. Meldungen über strafprozessuale Maßnahmen gegen User gehören längst zum Alltag. Internet und EDV sind für die Ermittlungsbehörden kein unbekanntes Terrain mehr. Equipment, Manpower und Knowledge reichen in Deutschland längst aus, um effektiv jedem Tatverdacht nachzugehen.

Für Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse reicht Richtern häufig ein Anfangsverdacht. Das kann auch eine haltlose, anonyme Anzeige sein. Im Computerbereich hat das für den User regelmäßig fatale Folgen. Die Fahnder kassieren seine gesamte Hardware und den greifbaren Datenbestand. Sie bemühen sich nach Kräften, an Passworte für externe Dienste zu kommen.

Während der Privatmann sich ins Internetcafé rettet, lösen solche Zugriffe für Firmen oftmals eine existenzielle Krise aus. Mit panischen Reaktionen, psychologisch ungeschicktem Verhalten, gar keinen (oder falschen) juristischen Schritten kann jeder Betroffene die Sache noch viel schlimmer machen.

Der Vortrag zeigt, welche Rechte Betroffene haben und wie sie das Beste aus der Situation machen....


hier kannst du weiterlesen (http://events.ccc.de/congress/2006/Fahrplan/events/1346.en.html) und es gibt auch noch eine aktuelle PPP (http://events.ccc.de/congress/2006/Fahrplan/attachments/1215-Recht_Folien.ppt) zu diesem Thema

20ilc05
06.01.08, 17:33
oje gilt das für alles denn ich hab auch ein paar Filme?!
Also nicht unmengen.....,aber trotzdem!

-Rayen-
06.01.08, 18:42
oje gilt das für alles denn ich hab auch ein paar Filme?!
Also nicht unmengen.....,aber trotzdem!

Das gilt ab einer einzigen MP3 Datei , zu der du kein Original hast!

Jedoch wird dir dabei nichts passieren wegen geringer Schuld oder warum auch immer ,aber bei ein paar Kleinigkeiten brauchste dir keine Gedanken zu machen....selbst Anbieter werden erst ab einer gewissen Menge (2006 waren es 100 Angebotene Files) verfolgt!
mfg Rayen

d022962
08.01.08, 23:26
Von einem Kumpel habe ich da allerdings schon mitbekommen, daß er wegen ca 50 runter geladener Proggis Besuch von den grünen Freunden bekommen hat, ich wäre da eher vorsichtig.

Grüezi
Thomas

Manas
09.01.08, 05:06
Mich würde aber dabei mal interessieren, was dein Freund konkret heruntergeladen hat (von welchem Hersteller) und welche Tauschbörse er dazu nutzte.

H.Jay_S.
09.01.08, 21:22
also ich kann allem mal gerade entwarnung geben!

ich habe diesbezüglich mal ein gespräch mit einem sehr bekannten Rechtsanwalt für IT-Recht geführt, der auch für einige artikel auf heise interviewt wurde.

Sämtliche Filme und Musik, die gebrannt oder auf eurem rechner in eurem besitz ist, ist grundsetzlich legal, solange diese schon öffentlich zugänglich ist, dh. man den film und die musik bereits kaufen kann.

die staatsanwaltschaft oder ggf. der kläger muss den nachweis erbringen, dass ihr illegal an die datei gekommen seit, dies lässt sich aber nicht feststellen, da euch auch ein freund all diese filme und musik hätte geben können, ob dieser sich dabei durch umgehen einer kopierschutzmassnahme oder durch downloadsstrafbar gemacht hat ist dabei irrelevant, dass konntet ihr ja nicht wissen.

bei hausdurchsuchungen haben diese daten nur in sofern relevanz, wenn die datein zuvor zum upload freigegeben war und dies mitprotokolliert wurde

bezüglich hausdurchsuchungen haben staatsanwaltschaft und rechteinhaber einen grenze an uploads eingeführt bevor es zu einer hausdurchsuchung kommt. dabei wird zunächst ein testdownload durchgeführt und dann werden die anderen angebotenen datein protokolliert. bei der hausdurchsuchung wird nur eine überprüfung der protokollierten datein vorgenommen, alles andere gefundene ist irrelevant, kann aber auch beschlagnahmt werden.

bei programmen und spielen verhält es sich anders, da hier das recht auf privat kopie nicht greift. hier war der download schon vor 2008 illegal, dies wurde aber in deutschland kaum verfolgt. hierbei ist der besitz jeder kopie strafbar, solange kein original im besitz ist.

also hat man probleme, wenn bei einer hausdurchsuchung programme auf dem rechner gefunden werden sollten, für die keine lizenz erworben wurde, allerdings gilt, dass es für diese vergehen immer auch einen kläger geben muss, der seine rechte gelten macht, dies ist nur selten der fall.

also wegen paar downloads würde ich mir keine sorgen machen, dass morgen die polizei bei euch steht.

laut dem anwalt wird vorallem massiv gegen das verteilen von musik deutscher interpreten vorgegangen.
wegen filmen etc. passiert noch nicht viel, da ist auch nichtmehr die anwaltskanslei rasch ansprechpartner.
programme werde bisher auch kaum verfolgt.

nur bei games gab es bereits abmahnungen, dabei wurden auch nur downloader abgemahnt
bei der masse an musik sollte dies jedoch wesentlich schwerer sein, zumal man jetzt schon total überlastet ist bei den staatsanwaltschaften


Nen Kumpel meinte, das an jetzt eine Hausdurchsuchung nur auf den Verdacht hin gemacht werden kann (also theoretisch könnte mich jemand bei den Bullen verpetzen und die müssten dann ne Durchsuchung machen).
das ist nicht ausreichend, dann würde ich meine nachbarn ja ständig ärgern können:biggrin:. hausdurchsuchungen können in der regel nur mit einem richterlichen beschluss vollzugen werden und da müssen handfeste beweise her!


Von einem Kumpel habe ich da allerdings schon mitbekommen, daß er wegen ca 50 runter geladener Proggis Besuch von den grünen Freunden bekommen hat, ich wäre da eher vorsichtig.
wie schon gesagt verhält es sich bei programmen etwas anders, allerdings glaube ich, dass es nicht nur der download war, sonder vorallem auch der upload und dabei waren wohl viele programme von einer firma, den es wird für jedes file einen kläger gebraucht.

mir ist nicht bekannt, dass auch softwarehersteller sich zusammengeschlossen haben und gemeinsam wie die deutsche musikindustrie eine anwaldskanzlei (zb. rasch) beauftragt hat

nebelhoernchen
10.01.08, 19:02
Danke Rayen, bin grad fertig geworden... Dem Typ ist zwar 2 mal die Kamera abgekackt, aber trotzdem sehr informativ. :biggrin:
Ja, der Düsseldorfer Rechtsanwalt (Strafverteidiger) Udo Vetter ist der Betreiber des lawblog.de, das ich sehr gerne lese.


Was jetzt ein bisschen blöd ist. Seid Anfang dieses Jahres, ham die da ja ein wenig was verändert. Deshalb müssten die eigentlich mal einen neuen solchen Vortrag machen und ein paar Gesetze die sich geändert haben mit einbeziehen.
Siehe Udo Vetters Blogeintrag vom 07.01.2008 mit dem Titel "Kriminalität im Jugendzimmer":

Seit dem 1. Januar ist auch der Download urheberrechtlich geschützter Werke strafbar, heißt es in diesem Bericht.

Bisher konnte im Regelfall strafrechtlich nur belangt werden, wer geschützte Dateien selbst im Netz angeboten hat. § 53 Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit § 106 Urheberrechtsgesetz verbietet nunmehr ausdrücklich die Vervielfältigung einer “öffentlich zugänglichen Vorlage”, das heißt zum Beispiel das Runterladen eines MP3-Files oder eines Filmes aus dem Internet.

Das sieht nach jeder Menge Arbeit aus. Für Polizisten. Staatsanwälte. Richter. Und, hurra, Strafverteidiger. Kuschelig, solche Massenverfahren. Die kann man vom Schreibtisch aus bequem Deutschlands Jugendzimmer kriminalisieren, und der Statistik tut es gut.

Es bedanken sich die richtig schweren Jungs. Ob auf der Straße. Oder in den Chefetagen. Sich mit denen ernsthaft rumzuplagen, scheitert ja bekanntlich heute schon oft genug an den angeblich knappen Ressourcen der Strafjustiz.


Aber da das Hauptthema ja "Hausdurchsuchungen" sind, hat sich ja nicht wirklich was verändert...

Naja, außer daß eine Hausdurchsuchung heutzutage leider viel leichtfertiger angeordnet wird, als noch vor ein paar Jahren ... :mad2:

hippiiiii
27.02.08, 21:55
hmmm .... die ganze scheisse mit dem downloaden kotz mich an ber es gibt auch programme wo ihr euch umsonst musik downloaden könnt ohne euch strafbar zu machen schaut einfach mal bei google ....