PDA

View Full Version : [News] Freispruch im Strafverfahren für Anschlussinhaber bei illegaler Tauschbörsennutzung



Snitlev
12.02.10, 11:29
Das Amtsgericht Mainz hat mit rechtkräftigem Urteil vom 24.09.2009, Az. 2050 Js 16878/07.408 ECs = MMR 2010, 117, eine Anschlussinhaberin freigesprochen, der im Rahmen eines Strafverfahrens der Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zur Last gelegt wurde.Der Angeklagten wurde seitens der ermittelnden Behörden vorgeworfen, von ihrem Internetanschluss Dritten Musikdateien in einer Tauschbörse vorsätzlich zum Download angeboten zu haben, ohne über die entsprechenden Urheberrechte verfügt zu haben.
Die Vorgehensweise erfolgte zunächst wie üblich, d.h. die entsprechenden Tonträgerfirmen ermittelten die IP-Adresse der Angeklagten und erstatteten anschließend Strafanzeige gegen Unbekannt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens konnte die Angeklagte als Anschlussinhaberin der IP-Nummer festgestellt werden.

„im Zweifel für den Angeklagten”). Sie erläuterte, dass eine Vielzahl von Personen, nämlich auch ihr Ehemann und ihre beiden Söhne, in ihrem Haushalt als Täter in Betracht kämen. Sie selbst sei an dem Tattag jedenfalls nicht vor Ort gewesen.

Quelle: W&B Anwälte AG Mainz: Freispruch im Strafverfahren für Anschlussinhaber bei illegaler Tauschbörsennutzung (http://www.wb-law.de/news/medien-entertainment-und-urheberrecht/1399/ag-mainz-freispruch-im-strafverfahren-fuer-anschlussinhaber-bei-illegaler-tauschboersennutzung/)

Ein schönes Urteil für die Angeklagte, aber leider ist es hier wohl ein Einzelfall das so vom Gericht Mainz so geurteilt wurde,
andere Gerichte würden wahrscheinlich anders endscheiden...

mfg