Snitlev
10.02.10, 10:51
Fiktive Anwaltsgebühren sind nicht einklagbar
Auf die Abmahnindustrie kommen womöglich harte Zeiten zu. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einem Anwalt die Eintreibung von fiktiven Abmahngebühren verwehrt.
2010 könnte das Jahr der großen Krise für die Abmahnindustrie werden, jedenfalls wenn es nach dem Amtsgericht Frankfurt am Main geht. In einem Urteil vom 29. Januar 2010 verweigerte das Gericht einem abmahnenden Anwalt die Eintreibung seiner fiktiven Anwaltsgebühren, da es dafür keine Rechtsgrundlage sah.
Auf den ersten Blick war es ein Fall, wie es viele dieser Art gibt. Jemand stellte in einer Tauschbörse ohne Genehmigung des Rechteinhabers ein Musikstück ein - eine klare Urheberrechtsverletzung. Ein sogenanntes Ermittlungsunternehmen, in diesem Fall Digiprotect, stellte die IP-Adresse des Täters fest. Da Digiprotect in diesem Fall auch ein Schutzrecht für den Titel "Guru Josh - Infinity 2008" hielt, beauftragte das Unternehmen einen Partneranwalt - Udo Kornmeier - mit einer Abmahnung und der damit verbundenen Eintreibung von Schadensersatz und Abmahngebühr.
Sollte das Urteil des Amtsgerichts Bestand haben, dann droht der Abmahnindustrie das schnelle Ende ihres ebenso lukrativen wie umstrittenen Geschäftsmodells. Per Serienbrieffunktion und dank gesetzlicher Abmahnlizenz Geld zu scheffeln, damit könnte es dann vorbei sein.
Quelle: Gericht bremst Abmahnindustrie - Golem.de (http://www.golem.de/1002/72918.html)
Endlich hat sich mal einer durchgesetzt und das Gericht hat diesem Recht gegeben damit dieser Abmahnindustrie ein Riegel vorgeschoben wird!
Ich hoffe nur dass man selbst bei einer Berufung dieses Urteil als solches auch dann Bestand hat...
mfg
Auf die Abmahnindustrie kommen womöglich harte Zeiten zu. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einem Anwalt die Eintreibung von fiktiven Abmahngebühren verwehrt.
2010 könnte das Jahr der großen Krise für die Abmahnindustrie werden, jedenfalls wenn es nach dem Amtsgericht Frankfurt am Main geht. In einem Urteil vom 29. Januar 2010 verweigerte das Gericht einem abmahnenden Anwalt die Eintreibung seiner fiktiven Anwaltsgebühren, da es dafür keine Rechtsgrundlage sah.
Auf den ersten Blick war es ein Fall, wie es viele dieser Art gibt. Jemand stellte in einer Tauschbörse ohne Genehmigung des Rechteinhabers ein Musikstück ein - eine klare Urheberrechtsverletzung. Ein sogenanntes Ermittlungsunternehmen, in diesem Fall Digiprotect, stellte die IP-Adresse des Täters fest. Da Digiprotect in diesem Fall auch ein Schutzrecht für den Titel "Guru Josh - Infinity 2008" hielt, beauftragte das Unternehmen einen Partneranwalt - Udo Kornmeier - mit einer Abmahnung und der damit verbundenen Eintreibung von Schadensersatz und Abmahngebühr.
Sollte das Urteil des Amtsgerichts Bestand haben, dann droht der Abmahnindustrie das schnelle Ende ihres ebenso lukrativen wie umstrittenen Geschäftsmodells. Per Serienbrieffunktion und dank gesetzlicher Abmahnlizenz Geld zu scheffeln, damit könnte es dann vorbei sein.
Quelle: Gericht bremst Abmahnindustrie - Golem.de (http://www.golem.de/1002/72918.html)
Endlich hat sich mal einer durchgesetzt und das Gericht hat diesem Recht gegeben damit dieser Abmahnindustrie ein Riegel vorgeschoben wird!
Ich hoffe nur dass man selbst bei einer Berufung dieses Urteil als solches auch dann Bestand hat...
mfg