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View Full Version : [FAQ] Akteneinsicht bei Filesharing: Der Krampf geht weiter



Snitlev
25.01.10, 11:15
Mit dem Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider aus § 101 UrhG sollte der Kampf gegen Filesharing effizienter gestaltet werden. Bis zur Einführung der Vorschrift war es üblich, bei Filesharing-Fällen Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten und die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber der entsprechenden IP-Adresse ermitteln zu lassen. Anschließend wurde Akteneinsicht beantragt, um auch zivilrechtlich gegen den Filesharer vorgehen zu können. Der Effekt war vor allem eine Überlastung der Staatsanwaltschaften.
Mit dem neuen Auskunftsanspruch sollte das eigentlich der Vergangenheit angehören. Ende letzten Jahres entschied jedoch das LG Duisburg, dass der Weg der Akteneinsicht nach wie vor möglich ist.

„Die Möglichkeit eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs der Anzeigenerstatterin gemäß § 101 Abs. 1 UrhG gegen den Internet-Provider des Beschuldigten auf Auskunfterteilung schränkt das Akteneinsichtsrecht nicht ein. Im vorliegenden Fall sind bereits die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch nicht erfüllt, da die Rechtsverletzung durch eine einmalige Verbreitung des Filmwerks über den Anschluss des Beschuldigten noch keinen Urheberrechtsverstoß von "gewerblichem Ausmaß" im Sinne von § 101 Abs. 1 UrhG darstellt.”

„Für den Regelfall des § 406 e Abs. 1 Satz 1 StPO, der vorliegend Urheberrechtsverstöße unterhalb der Schwelle der Gewerbsmäßigkeit betrifft, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Verletzte ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Interesse ergibt sich – wie oben ausgeführt – bereits aus der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche des Verletzten, ohne dass eine weitere Einschränkung, etwa anhand des Gegenstandswertes, gesetzlich normiert ist.”

Quelle: Akteneinsicht bei Filesharing: Der Krampf geht weiter (http://www.telemedicus.info/article/1615-Akteneinsicht-bei-Filesharing-Der-Krampf-geht-weiter.html#extended)

Den ganzen Beschluß kann man im Orginal hier nachlesen:

LG Duisburg: Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen, Beschluss v. 30.11.2009 Az.... (http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Auskunftsansprueche/968-LG-Duisburg-Az-34-AR-309-Akteneinsicht-bei-Urheberrechtsverletzungen.html)

mfg