Snitlev
14.01.10, 10:49
vom 13.01.2010
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Abmahnungen auf den Weg gebracht werden aus denen hervorgeht, dass die Erteilung der Vollmacht durch die Rechteinhaber auf die jeweilige Abmahnkanzlei bereits Monate vor der jeweils unterstellten Urheberrechtsverletzung stattfand.
Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die meisten Abmahnungen in Eigenregie der jeweiligen Abmahnkanzlei durchgeführt werden. Das Mitwirken der Rechteinhaber beschränkt sich dabei zumeist auf die einmalige Erteilung einer Vollmacht.
Mehr: Die Abmahnung: Abmahnung Filesharing - Vollmachtserteilung vor Feststellung des Urheberrechtsverstoßes?! (http://www.die-abmahnung.info/news/news-e/article/abmahnung-filesharing-vollmachtserteilung-vor-feststellung-des-urheberrechtsverstosses.html)
Man sieht immerr mehr das das eigentliche Prinzip das Urheberrecht zu schützen zweckentfremdet wird, und man nur noch an die Masse will um die User in einer Art "Abmahnindustrie" wie am Band abzufertigen...
mfg
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Abmahnungen auf den Weg gebracht werden aus denen hervorgeht, dass die Erteilung der Vollmacht durch die Rechteinhaber auf die jeweilige Abmahnkanzlei bereits Monate vor der jeweils unterstellten Urheberrechtsverletzung stattfand.
Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die meisten Abmahnungen in Eigenregie der jeweiligen Abmahnkanzlei durchgeführt werden. Das Mitwirken der Rechteinhaber beschränkt sich dabei zumeist auf die einmalige Erteilung einer Vollmacht.
Mehr: Die Abmahnung: Abmahnung Filesharing - Vollmachtserteilung vor Feststellung des Urheberrechtsverstoßes?! (http://www.die-abmahnung.info/news/news-e/article/abmahnung-filesharing-vollmachtserteilung-vor-feststellung-des-urheberrechtsverstosses.html)
Man sieht immerr mehr das das eigentliche Prinzip das Urheberrecht zu schützen zweckentfremdet wird, und man nur noch an die Masse will um die User in einer Art "Abmahnindustrie" wie am Band abzufertigen...
mfg