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View Full Version : [FAQ] Unerlaubter Musikdownload: Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder



Snitlev
09.01.10, 06:56
Im August 2005 waren vom Internetanschluss der Bayerin, wie spätere Ermittlungen ergaben, insgesamt 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden, darunter auch viele ältere Titel wie z. B. von der Rockgruppe “The Who”. Die unterschiedlichen Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Titeln stehen den Musikfirmen EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland zu. Nachdem die IP‑Adresse des Internetanschlusses aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft der Bayerin zugeordnet worden war, ließen die Musikfirmen sie durch ihren Anwalt abmahnen, worauf sie sich zur Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzungen verpflichtete. Daraufhin nahmen die Musikfirmen sie auf Zahlung der Anwaltskosten für die Abmahnung in Anspruch. Die Anschlussinhaberin bestritt, dass sie selbst Musikstücke im Internet angeboten habe. Neben ihr haben noch ihr Ehemann sowie ihre damals 10 und 13 Jahre alten Jungen Zugang zu dem Computer gehabt.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen.

Quelle: Unerlaubter Musikdownload: Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/urteile/unerlaubter-musikdownload-anschlussinhaberin-haftet-fur-ehemann-und-kinder)

So für alle die immer wieder fragen, man kann es doch nicht beweisen wer der jenige aus der Familie war, der Filesharing betrieben hat, ist es nun wie hier im Urteil zu sehen ausgeräumt und man rechtlich den Anschlußinhaber zur Rechenschaft zieht und auch verurteilt.

Ähnlich wie es im KFZ Gebrauch üblich ist der Fahrzeughalter ist immer der jenige der zur Rechenschaft gezogen wird, nicht immer nur der Fahrzeugführer...

mfg