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View Full Version : EU-Gericht Straßburg hat Zweifel an Sicherungsverwahrung



Snitlev
18.12.09, 02:05
Berlin. Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein deutsches Gesetz beanstandet. Nach Ansicht der Straßburger Richter verstößt eine bestimmte Regelung zur Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern gegen die Menschenrechtskonvention.

EU-Gericht: Straßburg hat Zweifel an Sicherungsverwahrung | Frankfurter Rundschau - Politik (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=2150686)

Das ist mir ziemlich neu, das wir jetzt der Europäische Buhman sein sollen was die Sicherheitsverwahrung betrifft!

Wenn ich mir die Gefängnisse hier in Deutschland betrachte inkl. ihrer Richtlinien und Gesetze dann bin ih wohl im falschen Film...

Es gibt Nationen im Ostblock die nur nach Deutschland kommen und eine Art "Lotto" spielen!
Sie begehen eine Straftat mit dem 2 Zielen entweder gelingt die Tat oder wenn nicht und sie werden geschnappt und kommen ins Gefängnis geht es ihnen immer noch viel besser als wären sie in Freiheit in Ihren Heimatland...

Ja aber es ist wie immer, der böse Deutsche (der darf sich ja noch nicht mal wehren)...

mfg

mabuse
18.12.09, 09:35
Nein, darum geht's nicht.

es geht um:
der im Jahr 1986 wegen versuchten Raubmordes zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, weil von ihm eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgehe. Damals war die Sicherungsverwahrung allerdings noch auf zehn Jahre begrenzt.
Im Jahr 1998 hob die schwarz-gelbe Regierung von Helmut Kohl (CDU) diese Beschränkung auf.
Es ist ein absolut elementarer Grundsatz unseres Rechtssystems, das man nicht nach Gesetzen verurteilt/behandelt werden darf, die es zum Zeitpunkt der Tat gar nicht gab.

Stellt euch nur mal vor, die würden irgendeinen Blödsinn, meinethalben falsch Parken, rückwirkend zu Straftat erklären. Da die Daten von Faschparkern (meines Wissens nach) ein Jahr aufbewahrt werden . . . wieviele von euch würden auf einmal in die Schußlinie der Justiz geraten?


Im Jahr 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall allerdings geurteilt, dass es nicht zu beanstanden sei, das Gesetz auf "Altfälle" anzuwenden. Die Karlsruher Richter schätzten den Schutz der Öffentlichkeit höher ein als das individuelle Interesse des Straftäters.Auch wenn ich dem zweiten Satz zustimme, beim ersten Satz krieg ich die Krise.
Ein Gesetz rückwirkend auf Altfälle anzuwenden ist schlicht und ergreifend illegal [Art. 103 (2) GG] - und es ist gut, das bei sowas auch das Bundesverfassungsgericht in seine Schranken gewiesen wird.

Se7Ven
18.12.09, 18:26
Nein, darum geht's nicht.

es geht um:
Es ist ein absolut elementarer Grundsatz unseres Rechtssystems, das man nicht nach Gesetzen verurteilt/behandelt werden darf, die es zum Zeitpunkt der Tat gar nicht gab.

Auch wenn ich dem zweiten Satz zustimme, beim ersten Satz krieg ich die Krise.
Ein Gesetz rückwirkend auf Altfälle anzuwenden ist schlicht und ergreifend illegal [Art. 103 (2) GG] - und es ist gut, das bei sowas auch das Bundesverfassungsgericht in seine Schranken gewiesen wird.


Wenn wir grundsätzlich ehrlich mit dem Thema Sicherheitsverwahrung umgehen wollen zeigt sich ganz deutlich ab das die Masse und damit meine ich das ca.80% der Bevölkerung gegen eine Resozialisierung z.b. von Sexualstraftätern ist.


Die Demokratie in der wir leben und das Persönlichkeitsrecht sind in jedem Fall schützenswerte sowie auch zu bewahrende Menschenrechte.

Ein angemessenes und gleichzeitig abschreckendes Strafmaß ist erforderlich dennoch sollte die begleitende Resozialisierung als notwendige Maßnahme nicht fehlen oder leichtfertig als sinnlos deklariert werden.

Es besteht noch ein Defizit somit Handlungsbedarf was die Opfer und Täter Prävention angeht ....hier könnte noch professioneller Nach gebessert werden.