Snitlev
10.12.09, 12:02
WARNUNG VOR DER SO GENANNTEN "MODIFIZIERTEN UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG"
Es gibt keinen Anlass, sich zu unterwerfen, denn
> eine Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein,
> die Rechtslage im filesharing ist weitgehend ungeklärt, die Rechtsprechung
gespalten und umstritten;
> die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichten wollen
ihr nicht mehr folgen;
> Vertragsstrafen sind häufig zu hoch;
> vorformulierte Unterlassungserklärungen sind falsch bzw. zu weit;
> es kann für Sie erheblich günstiger sein, wenn Sie nicht unterschreiben,
weil ein gerichtliches Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen hat;
> weil Sie bei Streichung der Kosten eh verklagt werden, nur die
Unterlassungserklärung jetzt zu Ihrem Nachteil wirkt, denn Sie haben
den Unterlassungsanspruch anerkannt (daran ändern auch
Floskeln wie "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" nichts);
Übernehmen Sie auf keinen Fall einen Text aus dem Internet!. Eine modifzierte Unterlassungserklärung kann Ihre gesamte Existenz gefähren, da die Haftung zeitlich und inhaltlich unüberschaubar ist. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen wirklich zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten werden kann.
Auf keinen Fall ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, wenn Sie der Meinung sind, die Ihnen vorgeworfene Tat nicht getan zu haben.
Quelle: Das Märchen von der modifizierte Unterlassungserklärung (http://www.rechtsreporte.de/index.php?option=com_content&view=article&id=260:modifizierte-unterlassungserklaerung&catid=18:urteile&Itemid=26)
bitte sorgfälltig durchlesen, bevor man sich falsch entscheiden tut!
mfg
Es gibt keinen Anlass, sich zu unterwerfen, denn
> eine Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein,
> die Rechtslage im filesharing ist weitgehend ungeklärt, die Rechtsprechung
gespalten und umstritten;
> die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichten wollen
ihr nicht mehr folgen;
> Vertragsstrafen sind häufig zu hoch;
> vorformulierte Unterlassungserklärungen sind falsch bzw. zu weit;
> es kann für Sie erheblich günstiger sein, wenn Sie nicht unterschreiben,
weil ein gerichtliches Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen hat;
> weil Sie bei Streichung der Kosten eh verklagt werden, nur die
Unterlassungserklärung jetzt zu Ihrem Nachteil wirkt, denn Sie haben
den Unterlassungsanspruch anerkannt (daran ändern auch
Floskeln wie "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" nichts);
Übernehmen Sie auf keinen Fall einen Text aus dem Internet!. Eine modifzierte Unterlassungserklärung kann Ihre gesamte Existenz gefähren, da die Haftung zeitlich und inhaltlich unüberschaubar ist. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen wirklich zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten werden kann.
Auf keinen Fall ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, wenn Sie der Meinung sind, die Ihnen vorgeworfene Tat nicht getan zu haben.
Quelle: Das Märchen von der modifizierte Unterlassungserklärung (http://www.rechtsreporte.de/index.php?option=com_content&view=article&id=260:modifizierte-unterlassungserklaerung&catid=18:urteile&Itemid=26)
bitte sorgfälltig durchlesen, bevor man sich falsch entscheiden tut!
mfg