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View Full Version : [News] Rechtsfolgen für abmahnende Anwälte bei unwirksamen Abmahnungen [zensierte Version un



Snitlev
27.11.09, 11:50
Heute erreichte die Kanzlei Wilde & Beuger eine Einstweilige Verfügung, die die Kanzlei Nümann & Lang gegen uns erwirkt hat (Beschluss des LG Köln vom 25.11.2009 (Az. 31 O 688/09)). Darin wird dieser Kanzlei und Rechtsanwalt Christian Solmecke persönlich u.a. verboten, bestimmte Äußerungen in Zusammenhag mit den massenhaften Filesharing-Abmahnungen zu treffen. Die Kosten des Verfahrens wurden zu 2/5 der Kanzlei Nümann & Lang und zu 3/5 uns auferlegt. Dies deutet darauf hin, dass die Rechtsanwälte Nümann & Lang nicht mit allen ihren Verbotsforderungen durchgedrungen sind. Vorgeworfen wird uns ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 43 b BRAO. Der nachfolgende Blogbeitrag wurde vom LG Köln ganz offenbar als Werbung qualifiziert. Wir haben nunmehr eine Kölner Kanzlei damit beauftragt, die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Einstweilige Verfügung zu prüfen. Über den Gang des Verfahrens werden wir hier weiter berichten. Es folgt der nunmehr zensierte Text:

Quelle: W&B Anwälte Rechtsfolgen für abmahnende Anwälte bei unwirksamen Abmahnungen [zensierte Version unseres früheren Textes] (http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1249/rechtsfolgen-fuer-abmahnende-anwaelte-bei-unwirksamen-abmahnungen-zensierte-version-unseres-frueheren-textes/)

man darf gespannt sein, klar dass sich jetzt diese Abmahnanwälte auf den Schlips getreten fühlen nachdem rechtschaffende seriöse Anwälte dagegen angehen!
Ich will hoffen dass sie mit ihrer Verfügung nicht durchkommen, man darf sie nicht noch mehr gewähren lassen...

mfg