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View Full Version : LG Hamburg: Recht zum Gegenschlag auf öffentliche Schmähkritik



Snitlev
20.11.09, 03:03
Wer systematisch und dauerhaft in seinem öffentlichen Ansehen herabgewürdigt wird, darf mit gleichen Mitteln reagieren. Dieser „Gegenschlag” darf auch polemisch, zugespitzt und pauschalisierend sein. Die Reaktion muss allerdings eine gleichwertige Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung entfalten. Dies stellte das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 09.12.2008 - Az: 325 O122/08 - klar.

Quelle: W&B Anwälte LG Hamburg: Recht zum Gegenschlag auf öffentliche Schmähkritik (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1180/lg-hamburg-recht-zum-gegenschlag-auf-oeffentliche-schmaehkritik/)

Für mich nur zu gerecht, und erinnert mich immer wieder an den guten alten aber fairen Leidspruch:

Gegenmaßnahmen sind immer wieder nach Abwiegen der Möglichkeiten immer im Rahmen der "Verhältnismässigkeit" anzuwenden...

mfg