Snitlev
14.11.09, 12:45
1. Abmahnung
- 964 Musikfiles in MP3-Format; an dem die 4 Kläger 80% der Nutzungsrechte haben
- Logg-Datum: 2005
- Streitwert: 400.000,- €
- Pauschalforderung: ca. 5.000,- €
2. Reaktion des Abgemahnten
- Abgabe einer leicht modifizierten Unterlassungserklärung (UE)
- Nach erneuten Schriftverkehr von der abmahnenden Kanzlei, wurde ein Anwalt beauftragt
3. Reaktion des Anwaltes
- Letzte Vergleichsangebot der Rechtsanwälte Rasch, was die finanziellen Schwierigkeiten
berücksichtigte, in Höhe von ca. 1.500,- € wurde nicht angenommen
- Ende Dezember 2008 wurde Klage eingereicht (5.832,40 €) durch die Rechtsanwälte Rasch
- Die Klageerwiderung hat das Gericht nicht überzeugt
4. Mündliche Verhandlung LG Köln
- 01.04.2009 Termin mündliche Verhandlung (Link)
- Vom Gericht wurde ein Vergleich angeregt (ca. 3.000,- €)
- Termin der Bekanntgabe einer gütlichen Einigung: 22.04.2009, Urteilsfindung: 13.05.2009
5. Urteilsfindung LG Köln (Link)
- Störerhaftung durch AI (Kinder oder Ehepartner)
- Urteil:
AG: 5.832,40 €
Gerichtskosten: 1.273,00 €
Quelle: Abmahnwahn-Dreipage (http://abmahnwahn-dreipage.de/) links in der blauen Navi-Leiste bis ganz unten auf "Gerichts-Bericht" diesen dann anklicken.
mfg
- 964 Musikfiles in MP3-Format; an dem die 4 Kläger 80% der Nutzungsrechte haben
- Logg-Datum: 2005
- Streitwert: 400.000,- €
- Pauschalforderung: ca. 5.000,- €
2. Reaktion des Abgemahnten
- Abgabe einer leicht modifizierten Unterlassungserklärung (UE)
- Nach erneuten Schriftverkehr von der abmahnenden Kanzlei, wurde ein Anwalt beauftragt
3. Reaktion des Anwaltes
- Letzte Vergleichsangebot der Rechtsanwälte Rasch, was die finanziellen Schwierigkeiten
berücksichtigte, in Höhe von ca. 1.500,- € wurde nicht angenommen
- Ende Dezember 2008 wurde Klage eingereicht (5.832,40 €) durch die Rechtsanwälte Rasch
- Die Klageerwiderung hat das Gericht nicht überzeugt
4. Mündliche Verhandlung LG Köln
- 01.04.2009 Termin mündliche Verhandlung (Link)
- Vom Gericht wurde ein Vergleich angeregt (ca. 3.000,- €)
- Termin der Bekanntgabe einer gütlichen Einigung: 22.04.2009, Urteilsfindung: 13.05.2009
5. Urteilsfindung LG Köln (Link)
- Störerhaftung durch AI (Kinder oder Ehepartner)
- Urteil:
AG: 5.832,40 €
Gerichtskosten: 1.273,00 €
Quelle: Abmahnwahn-Dreipage (http://abmahnwahn-dreipage.de/) links in der blauen Navi-Leiste bis ganz unten auf "Gerichts-Bericht" diesen dann anklicken.
mfg