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View Full Version : Wettbewerbsrecht: Notwendige Detektivkosten sind erstattungsfähig



Snitlev
07.11.09, 12:16
Beauftragt ein Unternehmen eine Detektei, um einen Konkurrenten wegen Wettbewerbsverletzungen zu observieren, so können entstandene Detekteikosten dem Konkurrenten auferlegt werden. Dies stellte das Oberlandesgerichts Karlsruhe als Berufungsgericht mit Urteil vom 23.09.2009 - 6 U 52/09 - klar. Allerdings sind die Kosten der Detektei nur dann erstattungsfähig, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Darüber hinaus muss die Beauftragung der Detektei auch verhältnismäßig sein. Die Verhältnismäßigkeit liegt dann vor, wenn das geschädigte Unternehmen die von der Detektei getroffenen Feststellungen zur Überführung des Wettbewerbsverstoßes nicht mit eigenen Mitteln treffen kann.

Quelle: W&B Anwälte Wettbewerbsrecht: Notwendige Detektivkosten sind erstattungsfähig (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1153/wettbewerbsrecht-notwendige-detektivkosten-sind-erstattungsfaehig/)

Das ist schon heftig wenn man mal die Summen sieht die dort zusammen kommen können,
Allerdings erkannte das Oberlandesgericht entgegen der vom Kläger geltend gemachten Detekteikosten in Höhe von 32.000 € lediglich 11.000 € an. Die Fortsetzung der Observation nach bereits vier festgestellten Wettbewerbsverstößen war nicht mehr notwendig.

gleiche Quelle :rolleyes:

wie schnell kann man da als sogenannter kleines selbständiges Unternehmen daran zu Grunde gehen...

mfg