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View Full Version : [Hilfe] Abmahnung trotz eMule 0.49c SBI Leecher v2.01



Abgemahnt1
19.10.09, 12:28
Hallo,

ich verwendete bisher das Programm eMule 0.49c SBI Leecher v2.01 und habe auch die Optionen aktiviert, dass keine Dateien - auch nicht die, die ich gerade lade - freigegeben werden (no share any files).

Ebenso habe ich die Option aktiviert, mit der das Sender der Filelist verhindert wird (disable [XS] send).

Trotzdem habe ich nun eine Abmahnung bekommen über den angeblichen Download und die Zurverfügungstellung einer geschützten Datei.
Angeblich wurde diese Datei auch zu Beweiszwecken von meinem Rechner heruntergeladen.

Grundsätzlich sollte doch ein UPLOAD mit dem Programm eMule 0.49c SBI Leecher v2.01 und den gesetzten Optionen überhaupt nicht möglich gewesen sein, oder ?

Wie kamen die Abmahner an diese Datei ran ?

PLEASE HELP !

Hoffe auf Euch...
Abgemahnt1

Snitlev
19.10.09, 12:52
Wie du wohl hoffentlich weißt, wird seit diesem Jahr auch der Download verfolgt und abgemahnt und nicht wie die jahre davor "nur" der Upload!

Du kannst dich hier mal durchlesen

und hier kannst du dir Hilfe besorgen: [url]http://www.sb-innovation.de/showthread.php?threadid=13099 (http://www.sb-innovation.de/showthread.php?threadid=14268[/url)

viel Glück

mfg



PS.@Mods bitte in den Filesharing Talk verschieben ;-)

Butcho
19.10.09, 13:05
Das Problem ist einfach das inzwischen auch der Download von geschütztem Material illegal ist.
Sobald du von einem Privaten Ermittler ladest, haben die deine IP Adresse auch wenn du die Mod mit No Share laufen gehabt hast.
Das Schreiben was du erhalten hast war warscheinlich bereits vorbereitet und wird in dieser Form an jedem versand, auch wenn sie gar keine Beweise für den Upload vorliegen haben.
Falls du dir sicher bist das No Share aktiviert war, würde ich an deiner Stelle auf jedenfall darauf bestehen das sie dir die Beweise vorlegen, da es technisch wirklich nicht möglich ist das du dieses File anderen zur Verfügung gestellt hast, was man ja notfalls auch an deinen gespeicherten Verbindungsdaten sehen kann.
Du könntest dir auch mal in eMule deine Statistik Werte anschauen, falls diese noch nicht zurück gesetzt wurden, ob dir dort Upload angezeigt wird.

Halte uns bitte mal auf dem laufenden wie das ganze weiter gegangen ist...

system28
19.10.09, 13:18
Wie ist das denn eigentlich mit dem Quellentausch (XS)? Kann es sein dass man durch XS bei jemanden als Quelle auftaucht?

v6ph1
19.10.09, 15:53
Wie ist das denn eigentlich mit dem Quellentausch (XS)? Kann es sein dass man durch XS bei jemanden als Quelle auftaucht?
Das dürfte durchaus möglich sein, aber dass er geuploadet hat, ist auszuschließen, somit ist die Abmahnung haltlos.
Such dir einen Anwalt (den bezahlt die Gegenseite) und lass ihn das Schreiben der Abmahner zerlegen.
Wenn man es selbst zerlegt, wird das Schreiben (leider) nicht ernst genommen.

Außerdem frage ich mich, wie die an die IP rangekommen sind?
Vorratsdatenspeicherung ist untersagt und für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch darf der Provider nix speichern.

mfg
v6ph1

hitman
19.10.09, 19:34
Zurverfügungstellung einer geschützten Datei.

oft gehen sie davon aus das wenn du die datei downloadest diese auch uploadest sie wissen überhaupt nicht ob du in dein mod no upload/no share aktiviert hast. es reicht auch bestimmt schon aus wenn du dir auch nur einen bruchteil der file ziehst.

Reichsadler
19.10.09, 19:49
Außerdem frage ich mich, wie die an die IP rangekommen sind?
Vorratsdatenspeicherung ist untersagt und für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch darf der Provider nix speichern.

Wie genau darf ich das verstehen? VDS untersagt? Zivilrechtlich?...:confused:

Snitlev
19.10.09, 20:05
also sie kommen mittels einer Software der schweiz. Antipiracy- Fa Logistep an die Daten mit Datum und Uhrzeit dann mit dem Namen des Werks und der IP-Adresse.

also ob nun zum heutigen Tage diese spezial entwickelte Software seitens der Firma Logistep aus der Schweiz der Vorratdatenspeicherung obliegt, bleibt abzuwarten da ich bis zum heutigen Tag noch keine Antwort von meinen Anwalt bekommen habe...

mfg

ghostfucker
19.10.09, 20:21
Außerdem frage ich mich, wie die an die IP rangekommen sind?
Vorratsdatenspeicherung ist untersagt und für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch darf der Provider nix speichern.
na ip wird einfach geloggt. die frage ist wie sie an den namen hinter der ip gekommen sind. das speichert der provider afaik für 30tage.

ich bin da allerdings nicht auf dem neuesten stand was die ip speicherung angeht. zuletzt meine ich gelesen zu haben, dass die provider nur noch 7tage die ip halten müssen...

v6ph1
19.10.09, 20:34
na ip wird einfach geloggt. die frage ist wie sie an den namen hinter der ip gekommen sind. das speichert der provider afaik für 30tage.

ich bin da allerdings nicht auf dem neuesten stand was die ip speicherung angeht. zuletzt meine ich gelesen zu haben, dass die provider nur noch 7tage die ip halten müssen...
Es gibt einmal die Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten für 6Monate gespeichert werden müssen. Diese Daten dürfen nur für schwere Straftaten genutzt werden. (Siehe BVerfG-Verfügung)
Dann kann ein Provider zu Abrechnungszwecken speichern, aber nur zu diesen - Bei einer Flatrate ist das nicht nötig und per BDSG untersagt.

Folglich kann die IP nur aus der VDS oder der unzulässigen Abrechnungsspeicherung stammen. - Beides Rechtswidrig.

mfg
v6ph1

Snitlev
19.10.09, 20:58
sobald es sich um ein xxxfile handelt geht man von einer Straftat aus und denkt in erster Linie daran das man dieses xxxfile auch minderjährigen durch den Upload zugänglich macht, und dann setzt der Staatsanwalt unwiderruflich ein Strafverfahren an, da er ja von einer Straftat ausgehen muss, davon ab das Verfahren wird meistens wegen Geringfügkeit und keinem Intresse der Öffentlichkeit eingestellt, und somit kommen die Abmahner die jetzt natürlich Gebrauch von Ihrer Zivilklage machen dann über den Staatsanwalt an die Daten die sich hinter der IP verstecken...

mfg

hitman
19.10.09, 21:14
auch minderjährigen durch den Upload zugänglich macht

und wie beweist man das? oder ist jeder der downloaded auch gleichzeitig ein uploader? normalerweise möglich aber man sollte nicht davon ausgehen.

Snitlev
19.10.09, 21:24
und wie beweist man das? oder ist jeder der downloaded auch gleichzeitig ein uploader? normalerweise möglich aber man sollte nicht davon ausgehen.

wie du weißt reicht ein Download seit diesem Jahr aus, klar muss man es erstmal beweisen mit dem Upload, aber wer sagt dann das der Downloader volljährig ist :wink:
Also muss der Staatsanwalt bei einem xxxFile davon ausgehen, wenn man dann noch bedenkt um was für xxxtitel es sich meistens handelt :biggrin:

mfg

Abgemahnt1
21.10.09, 10:08
Hallo,

und erst einmal VIELEN DANK für Eure Antworten !

Ich hatte auch schon in der Vergangenheit die LOGs und vor allem die Statistikwerte regelmäßig überprüft - Ergebnis: NO Upload.


Damit stellt sich mir nun folgende Frage:
Wenn beim DOWNLOAD meine IP geloggt wurde - dann ja sicherlich vom ANBÌETER dieser Datei - oder ?

Dann kann dieser Anbieter ja nur der angeblich vereidigte Ermittler sein, der diese ermittelten Daten dann weitergegeben hat - inkl. Staatsanwaltschaft / Strafverfahren / Abmahnung ?

Wie seht Ihr das ??



Und wenn man im WWW nach CSR bzw. C-S-R RECHTSANWALTSKANZLEI sucht, stößt man ja auch auf den Fall Daniel Finger:

heise online - Abmahn-Rechteinhaber als illegale Pornographieschleuder? [Update] (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahn-Rechteinhaber-als-illegale-Pornographieschleuder-Update-751641.html)
und
gulli: Initiative Abmahn-Dreipage: Interview mit Daniel Finger (http://www.gulli.com/news/initiative-abmahn-dreipage-2009-08-21/) ...

Weiß da jemand den aktuellen Stand ?



AUF ALLE FÄLLE NOCH EINMAL EIN GROSSES DANKE AN EUCH ALLE !

Bis dann...
Abgemahnt1

Snitlev
21.10.09, 10:41
also zu CSR und Daniel Finger kann ich dir hier nur den letzten Stand auf Seite 24 hier:

C-S-R mit Gedast Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Purzel - Seite 24 - netzwelt.de Forum (http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66911-c-s-r-gedast-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-purzel-24.html) mitteilen,

So wie es aussieht geht er einen anderen Weg, ohne Beistand eines Rechtsanwalts, was natürlich ein gewagtes Spiel ist, denn er verzichtet darauf die mod. UE zu unterzeichnen mit der Begründung warum soll ich mich für 30 Jahre verpflichten bei diesem Urheber nichts mehr zu saugen;
Das genau an gegen ihn verwendet werden, da man genau das so beurteilen könnte...

soviel ich weiß, da ja jetzt auch der Download betimmter Werke illegal ist, kann die vom Urheber beauftragte Firma zb. Logistep aus der Schweiz auch diese IP dann nur beim Download loogen, und sie dann beim zur Anzeige bringen, bin mir aber nicht ganz sicher.

Zu Logistep gibts her mal eine interessante Ausführung: Logistep AG vs. Meinungsfreiheit /

gulli: Logistep AG vs. Meinungsfreiheit (http://www.gulli.com/news/logistep-ag-vs-2006-07-17/) liegt aber schon länger zurück, zeigt aber das sie seitdem immer noch sehr erfolgreich im Geschäft sind...

Weiterhin viel Glück

mfg