Snitlev
01.10.09, 07:34
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die vom Hessischen Rundfunk (HR) beantragte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Computer nicht zugelassen. Die höhere Instanz wies den Berufungsantrag zurück, weil der HR in seinem Antrag keine ausreichenden Gründe für eine Zulassung zur Berufung angeführt habe. Das geht aus dem jetzt zugestellten Beschluss (PDF-Datei) vom 22. September hervor (Az.: 10 A 2535/08 Z).
Quelle: heise online - 30.09.09 - GEZ-Befreiung: VGH Kassel weist Berufung gegen Urteil zu beruflich genutztem PC zurück (http://www.heise.de/newsticker/GEZ-Befreiung-VGH-Kassel-weist-Berufung-gegen-Urteil-zu-beruflich-genutztem-PC-zurueck--/meldung/146155)
Eine vollkommen richtige Entscheidung, um der GEZ auch mal die Grenzen auf zu zeigen, sonst werden demnächst alle portabeln Multimedia-Geräte auch noch zur GEZ gebeten...
mfg
Quelle: heise online - 30.09.09 - GEZ-Befreiung: VGH Kassel weist Berufung gegen Urteil zu beruflich genutztem PC zurück (http://www.heise.de/newsticker/GEZ-Befreiung-VGH-Kassel-weist-Berufung-gegen-Urteil-zu-beruflich-genutztem-PC-zurueck--/meldung/146155)
Eine vollkommen richtige Entscheidung, um der GEZ auch mal die Grenzen auf zu zeigen, sonst werden demnächst alle portabeln Multimedia-Geräte auch noch zur GEZ gebeten...
mfg