Snitlev
27.08.09, 10:56
Das LG Düsseldorf hat kürzlich einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Fernsehsender RTL stattgegeben. Ein Arzt hatte sich gegen die Ausstrahlung eines Sendebeitrages im Rahmen des RTL-Magazins „Extra” gewehrt, in dem Aufnahmen von ihm und seiner Praxis, die mit einer versteckten Kamera aufgenommen wurden, gezeigt wurden.
In dem Beitrag ging es um das Thema Medikamentenmissbrauch. Anhand von Aufnahen mit einer versteckten Kamera sollte dokumentiert werden, wie einfach es sei von Ärzten verschreibungspflichtige Psychopharmaka zu erhalten.
Quelle: W&B Anwälte LG Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung gegen RTL (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1018/lg-duesseldorf-erlaesst-einstweilige-verfuegung-gegen-rtl/)
ja das ist jetzt das paradoxe, einerseits wollen wir über Missbrauch Informationen erhalten, die aber nur durch illegales Handeln besorgt werden können und dann darf sich derjenige der Missbrauch betreibt auch noch im recht um seine Persönlichkeitsrechte und darf klagen...
mal sehen wie hierzu das Urteil ausfallen wird, was sicherlich noch einige Zeit in Anspruch mehmen wird...
mfg
In dem Beitrag ging es um das Thema Medikamentenmissbrauch. Anhand von Aufnahen mit einer versteckten Kamera sollte dokumentiert werden, wie einfach es sei von Ärzten verschreibungspflichtige Psychopharmaka zu erhalten.
Quelle: W&B Anwälte LG Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung gegen RTL (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1018/lg-duesseldorf-erlaesst-einstweilige-verfuegung-gegen-rtl/)
ja das ist jetzt das paradoxe, einerseits wollen wir über Missbrauch Informationen erhalten, die aber nur durch illegales Handeln besorgt werden können und dann darf sich derjenige der Missbrauch betreibt auch noch im recht um seine Persönlichkeitsrechte und darf klagen...
mal sehen wie hierzu das Urteil ausfallen wird, was sicherlich noch einige Zeit in Anspruch mehmen wird...
mfg