Snitlev
12.08.09, 02:36
OLG Hamm: Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie „24 Monate Gewährleistung“ ist irreführend
Die Werbung mit sog. „Selbstverständlichkeiten” ist gerade im Online-Handel beliebt, um sich zumindest scheinbar von Wettbewerber abzusetzen. Allerdings ist eine solche Werbung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht zulässig, da in der Regel eine Irreführung des Verbrauchers angenommen vorliegt.
Quelle: W&B Anwälte OLG Hamm: Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie ?24 Monate Gewährleistung? ist irreführend (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1005/olg-hamm-werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten-wie-24-monate-gewaehrleistung-ist-irrefuehrend/#more-1005)
denn Gewährleistung ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung) ist meistens nicht das was die meisten darunter verstehen, eine Garantie ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie)
also immer schön den Unterschied betrachten...
mfg
Die Werbung mit sog. „Selbstverständlichkeiten” ist gerade im Online-Handel beliebt, um sich zumindest scheinbar von Wettbewerber abzusetzen. Allerdings ist eine solche Werbung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht zulässig, da in der Regel eine Irreführung des Verbrauchers angenommen vorliegt.
Quelle: W&B Anwälte OLG Hamm: Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie ?24 Monate Gewährleistung? ist irreführend (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1005/olg-hamm-werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten-wie-24-monate-gewaehrleistung-ist-irrefuehrend/#more-1005)
denn Gewährleistung ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung) ist meistens nicht das was die meisten darunter verstehen, eine Garantie ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie)
also immer schön den Unterschied betrachten...
mfg