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View Full Version : BGH: Auch bei Angeboten in einer Preissuchmaschinen besteht eine Pflicht zur Angabe..



Snitlev
12.08.09, 02:33
der Versandkosten (10. August 2009)


In einem aktuellen Urteil vom 16.07.2009 (Az. I ZR 140/07) hat der BGH entschieden, dass auch bei Angeboten, die über eine Preissuchmaschine von Online-Händlern beworben werden, die Pflicht zur Angabe der Versandkosten nach der Preisangabenverordnung (PAngV) besteht. In der Pressemitteilung des BGH wurde zu dem Fall ausgeführt:


Quelle: W&B Anwälte BGH: Auch bei Angeboten in einer Preissuchmaschinen besteht eine Pflicht zur Angabe der Versandkosten (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1012/bgh-auch-bei-angeboten-in-einer-preissuchmaschinen-besteht-eine-pflicht-zur-angabe-der-versandkosten/)

so nun haben wir es amtlich, und brauchen uns keine Gedanken mehr machen, denn es war sehr oft irreführend wenn man sich ein Angebot als günstig ins Auge gefasst hat und erst zum Schluß die Versandkosten die meistens dann noch unverschämt hoch waren zu sehen...

nun ist endlich für Klarheit gesorgt und mal wieder ein gutes Urteil zum Schutz der Verbraucher...

mfg

Se7Ven
12.08.09, 21:18
Das ist doch mal positives Ergebniss und wir als Verbraucher dürfen endlich aufatmen.

Am Schluss die hohen Versandkosten bezahlen zu müssen ist mir im übrigen des öfteren passiert