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View Full Version : [Hilfe] Brief vom Anwalt gegen Abmahnanwalt (Abmahnung, Unterlassungserklärung)



Snitlev
17.06.09, 00:21
So Jungs wie viele schon wissen, hat es mich vor 1 1/2 Jahren erwischt!
Ich war da noch mit dem Esel auf öffentlichen Seiten und habe mir einen XXX Film geladen, kurze Zeit später bekam ich Brief vom Staatsanwalt und freute mich das aus Geringfügigkeit das Verfahren eingestellt wurde...

Erst mal Panik kein Plan und Hdd formatiert und nichts mehr der gleichen angerührt, aber die Neugier (Sucht oder wie auch immer) war größer nur das ich jetzt nach Sicherheit suchte und letztendlich hier gelandet bin, worüber ich sehr froh bin :top:

So, und nun bekam ich nach 1 1/2 Jahren einen Brief von den Abmahnanwälten Schutt und Waetge mit einer Zahlung von knapp 1000 € und einer Unterlassungserklärung die ich wohl gemerkt innerhalb kürzsester Zeit zu bezahlen und unterschreiben sollte, ansonsten würde sich ein Inkasso-Unternehmen (Namen nenne ich hier erstmal nicht) dieser Sache annehmen und daraus würde die Summe steigen...

Dieses Schreiben kam exakt vor einem Brückenfeiertag und lief bis zum nächsten Brückentag also waren von den 2 Wochen Zeit so gut wie nur noch eine Woche Zeit übrig!

Das ist Ihre Masche wie ich durch Recherchen im Internet erfahren konnte, sie spielen auf Zeitdruck und auf das Schamgefühl des jenigen,
wie gesagt wer möchte mit einem XXXFilm nicht unbedingt in einer öffentlichen Verhandlung als Verheirateter Mann...

nach dem ich mich durch das Internet inkl. Foren durchgekämpft habe bin ich auf einen Anwalt gestoßen der sich auf solche Abmahnanwälte spezialisiert hat und sich auch schon im TV (Spiegel-TV) und andere Sendungen einen Namen gemacht hat.

Dieser hatte sogar extra an dem Feiertagen sein Telefon freigeschaltet für solche Fälle und ich hatte ihm am Feiertag sofort an der Strippe, hatte zuvor schon andere ebenfalls auf Abmahnanwälte spezialliesierte Anwälte Kontakt aufgenommen, die mir aber als Gebühr zu hoch erschienen!

Und dieser Anwalt nimmt pauschal für diese ganze Angelegenheit 180 €, was ich durchaus fair finde wenn ich die anderen Preise ab 250 € betrachte.
Bedenkt bitte das eine Rechtschutzversicherung dafür nicht aufkommt, habe nämlich selbst eine!

so nach meinen ersten Gespräch mit Ihm war ich erstmal erleichtert und habe ihm die Sachen per Post zukommen lassen.

Nach einigen Tagen bekam ich dann Post mit einer mod. UE (modifizierten Unterlassungserklärung), die org. UE von den Abmahnanwälten ist auf juristen-deutsch gleichzeitig ein Schuldeingeständnis...

So nun will ich Euch mal den Brief hier veröffentlichen, falls mal einer von Euch ebenfalls in so eine Lage gerät...


1890

Ich hoffe natürlich das man diesen Abmahnanwälten in Zukunft per Gesetz Ihr Treiben verbietet!

Ich werde Euch natürlich in diesem Fall immer uptodate halten ;-)

mfg

slikrapid
17.06.09, 01:45
Hey Snitlev, ich drück dir die Daumen - Gib nicht auf !


http://www.sb-innovation.de/f47/legal-help-file-sharers-11628/

Snitlev
17.06.09, 01:53
vieleicht ist ja jemand so nett und übersetzt den Brief ins Englische so das unsere Freunde auch was verstehen...

Thx

LongbowArcher
17.06.09, 08:15
Schön, dass du das hier so "öffentlich" machst. Denke, damit hilfst du sicher auch anderen Leuten, auch wenn die Abmahnungen mit Rapidshare und Co. abnehmen sollten.

Viel Erfolg Snitti!!!


Edit: Geiler Brief übrigens. Wer sich da mit dem Juristen-Deutsch etwas auskennt merkt, dass der gegnerische Anwalt da ganz ordentlich gebashed wurde :)

Se7Ven
17.06.09, 08:25
Wünsche dir Snitlev alles gute und hoffe es hilft eingen Opfern sich zu wehren:top:


Der Brief ist wirklich sehr gut formuliert und könnte einigen Leuten in selbiger Situation weiterhelfen

Reichsadler
17.06.09, 11:51
gutes Thema


Einige Frage:
Was genau ist dann passiert? Hast du dann die modifizierte UE unterschrieben? Wie viel musstest du dann blechen? Könntest du evtl. auch mal die beiden UE hochladen? Würde die mir mal gerne anschauen, um zu sehen wie die arbeiten bzw. was sie an Beweisen auf den Tisch legen.

gruß
Reichsadler

20ilc05
17.06.09, 12:44
So bitte den Brief einmal auf Englisch!!!

Ladies and Gentlemen,

In a Matter; i want to show that i represent advocateused. The proper authorization is by insured. Name and authority may i ask. In the original their authority. The possibility an appropriate application of paragraph 174 BGB is drawn (cf. O1.G Düsseldorf GRUR-RR 2001,286 ).

The purpose file not available on the Internet, because this file is nch knowledge on the PC never did. Dei file wurdenach knowledge also not from the third regarding the connection provided.

If you have records of which they believe that these temperatures to show on the port that the mentioned made available file was, we ask for communication and understanding

We urge you to prove that she is entitled to the named factory at cost give. If this law says separated from right to be inferred we ask for proof that the Zebeder described above perpetrators of the plant.

I would from, that a identically summary avoid examination in temporary relief and because of the higher willing to make a declaration as and when we the original presents the power of attorney.

Still would like to point out that in an extrajudicial use this matter interested. Pursuant to paragraph 79a Uhrg II any event, only attorneys' fees still 10,00€ asserted.

It is collegial in order extending the deadline to submit the declaration asked. I will voluntarily return to the matter.
With best regards lawyer

P.S:Hoffe sind nicht also viele Fehler drinne, mein Englisch könnte besser
sein:biggrin:
LG 20ilc05

Reichsadler
17.06.09, 15:23
Der Brief hilft den Englischsprachigen eh nur gering weiter, da er spezifisch auf deutsches Recht abgestimmt ist. Aber ein bissle umgedichtet, dann könnte es schon gehen.

20ilc05
17.06.09, 16:21
Der Brief hilft den Englischsprachigen eh nur gering weiter, da er spezifisch auf deutsches Recht abgestimmt ist. Aber ein bissle umgedichtet, dann könnte es schon gehen.

Snitlev hatte gefragt ob es einer übersetzen kann und ich hatte nichts zu tun:wink:


Snitlev : vieleicht ist ja jemand so nett und übersetzt den Brief ins Englische so das unsere Freunde auch was verstehen...

Thx

Snitlev
17.06.09, 18:50
@Reichsadler die UE von den Abmahnanwälten kann ich die nächsten Tage mal hochladen, muss sie allerdings erst mit an die Arbeit nehmen zwecks Einscannen.
Die mod.UE findest du auch wenn du danach googelst (Seite ist glaube ich von Abmahnwahn dreipage) oder so ähnlich und die etwas anders formulierte mod.UE vom meinen Anwalt habe ich ihm schon unterschrieben zurückgeschickt.
Was ich bezahlen sollte steht doch oben in meinen Beitrag für ein einziges XXX-Filmchen.

Danke @20ilc05 für deine Übersetzung :top:

wie gesagt wenn es News gibt lasse ich es Euch hier wieder zukommen.

mfg

Reichsadler
17.06.09, 19:47
Die mod.U.E liest sich gut. Da macht man keinen Fehler mit.

Also heißt das das du nichts bezahlen musstest bis jetzt außer deine Anwaltskosten?

Das würde ja gehen, wenn da nicht noch was dazu kommt.

minthegap
17.06.09, 20:10
wieso nehmen die eigentlich anhand eines dateinamens an, dass es wirklich um urhebergeschütztes material handelt, um das zu beweisen, müssten die ja das file von dir gezogen haben?

ansonsten könnte ich ja auch nen urlaubsvideo (selbstgedreht) z.b in "fluch der karibik.avi" umbenennen...

Snitlev
18.06.09, 00:36
so ich werde Euch am WE den Brief vor 1 1/2 Jahren vom Staatsanwalt und das Schreiben der Abmahnanwälte inkl. deren UE zukommen lassen...

Ich tue das um hoffentlich diesen Methoden der Abmahnanwälte allen zugänglich zu machen und hoffe das Member die ähnliches erlebt oder evtl. noch vor sich haben dieses hier als Hilfe zu verstehen haben...
In den Schreiben werden dann auch die Kosten aufgezeigt seitens dieser Abmahnanwälte, und hoffe dass niemand so ängstlich ist und sich durch das Schamgefühl bzw. Zeitdruck denen einfach so ergibt, bezahlt und deren UE unterschreibt!

Das alleine zu vermeiden liegt mir hier am Herzen, wenn ich schon lese das der XXX-Film mit 200 € an den Urheber und über 700 € an die Anwälte geht, muss man sich schon wundern was das für Methoden sind...

und dann die Drohungen mit dem Inkasso-Unternehmen, dazu auch die Seite mal lesen: Infoscore Inkasso-Forderung und Schutt Waetke (http://michblog.de/infoscore-inkasso-forderung-schutt-waetke/)

und das ist die Firma mit Sitz in der Schweiz die für die Abmahnanwälte mit Ihrer Software die Daten filtert: LOGISTEP AG - ANTI PIRACY SOLUTIONS (http://www.logistepag.de/)

hier noch das für die Abmahnanwälte zuständige Inkasso-Unternehmen: arvato infoscore - Online-Service - Schuldner-Service: infoscore Forderungsmanagement GmbH (http://www.infoscore.de/de/onlineservice/schuldnerservice/index_20061215140141.html)

und hier wird vor deren Geschäftsgebaren gewarnt:

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Infoscore Forderungsmanagement GmbH - Schutt, Waetke - FAQ (http://www.dr-wachs.de/blog/2008/11/20/infoscore-forderungsmanagement-gmbh-schutt-waetke-faq/)

INFOSCORE FORDERUNGSMANAGEMENT / Vorsicht bei Zahlungsaufforderung der infoscore Forderungsmanagement GmbH im Namen der ?Mick-Haig Productions Inc.? nach Abmahnung von deren Rechtsanwälten Schutt Waetke (http://www.jurablogs.com/de/vorsicht-bei-zahlungsaufforderung-der-infoscore-forderungsmanagement-gmbh-im-namen-der-mick)

und dass ist mein Anwalt der mich vertritt: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte (http://www.dr-wachs.de/)

gegen diese Abmahnanwälte: Schutt, Waetke Rechtsanwälte - Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei (http://www.schutt-waetke.de/)


So wie versprochen hier sind sie nun:

Brief vom Staatsanwalt, beachtet mal das Datum: 1893

Brief von den Abmahnanwälten dort könnt Ihr mal das Datum bis Fristende mit unseren Feiertagen in Deutschland/Hessen vergleichen: 1894

es ist mir doch noch vor dem Wochenende gelungen Euch dieses zukommen zu lassen ;-)

mfg

slikrapid
18.06.09, 04:25
ich habs auch versucht mit die Uebersetzung, es war 'ne harte Nuss zu knacken :waeh: :

ENG:


Dear Colleagues,

In the above matter I am pointing out to be legally representing Mr. Snitlev. The proper authorization is thereby legally assured. On behalf and authorization from Mr. Snitlev I am demanding that you submit your original power of attorney. The possibility of an appropriate application of paragraph 174 BGB is referenced (comparison OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001,286).

Mr. Snitlev was not able to make the disputed file ‘nameofthefile’ available on the Internet because to Mr. Snitlev’s knowledge this file was never located on his PC. Also, to Mr. Snitlev’s knowledge this file was never made available through his connection by a third party.

If you are in possession of records which you believe to be provable, that in fact through Mr. Snitlev’s connection the above mentioned file was made available, we are asking to be notified and given access.

We are demanding that you verify that Mr. Snitlev is eligible to be charged for your Letter of Notice concerning the mentioned product. In the event that Mr. Snitlev believes that he can derive this right from an assigned right, we are asking for a proof that the assignee is the creator of the aforementioned product.

I am pointing out that Mr. Snitlev is willing, in order to avoid costs connected to the only summary-wise examination and according to his current legal protection (rights), to issue an explanation pertaining his failure to comply with stated demands, as soon as your original power of attorney is submitted.

In addition, I am pointing out that Mr. Snitlev is interested in an extra-judicial settling of this matter.

According to the paragraph 97a II UrbG, in any case only 100 EUR of legal costs can be asserted.

It would be collegial to ask for a deadline extension considering the issuing of explanation.
I will be returning to the matter unprompted.

With best collegial regards

Lawyer


ENG info on this:

http://www.sb-innovation.de/f47/legal-help-file-sharers-11628/#post105916

Snitlev
19.06.09, 00:38
so die Briefe sind nun als Anhang im vohergegangen Post von mir online...

mfg

Snitlev
02.07.09, 11:16
Schutzschriften statt Unterlassungserklärungen ? - Vorsicht !


Im Rahmen einer Abmahnung machen die betroffenen Rechteinhaber unter anderem einen Unterlassungsanspruch geltend. Zur Durchsetzung dieses Unterlassungsanspruches fordern sie von den Abgemahnten die Abgabe einer “strafbewehrten Unterlassungserklärung”. Wird diesem Verlangen nicht nachgekommen, haben die Rechteinhaber die Möglichkeit, den Unterlassungsanspruch im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens - und hier im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens - durchzusetzen.
Einige Anwälte raten Betroffenen in der letzten Zeit vermehrt von der Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ab.
Diese Unterlassungserklärungen seien nicht notwendigerweise abzugeben, vielmehr sei die Hinterlegung von sogenannten “Schutzschriften” sinnvoller.

Quelle: W&B Anwälte Schutzschriften statt Unterlassungserklärungen ? - Vorsicht ! (http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/962/schutzschriften-statt-unterlassungserklaerungen-vorsicht/)

Ich kann Euch nur empfehlen, bei den ganzen Wirrwarr mittlerweile das Ihr als allererstes ein tel. kostenloses Vorabgespräch mit einem Anwalt aufsucht bevor Ihr versucht eigenmächtig zu handeln!

Das hat zwar jetzt nicht direkt mit meinen Fall zu tun, aber es passt ganz gut hierhin, mich würde auch mal freuen wie Eure Reaktionen auf die von mir eingestellten Briefe sind ???

mfg

Snitlev
22.07.09, 15:15
1. Die Abmahnungen der Musikindustrie


Neben der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberverstößen durch Spielehersteller beobachten wir in jüngster Zeit, dass neben Spieleherstellern z.B. bei "earth 2160" , Zuzzex oder Eidos auch die Musikindustrie aktiv wird, um Ansprüche gegenüber Tauschbörsennutzern geltend zu machen. Entweder ohne Kenntnis des Betroffenen von einem Strafverfahren oder zeitnahe nach Abschluss eines Strafverfahrens, in der Regel durch Einstellung werden durch eine Hamburger Anwaltskanzlei Abmahnungen im Namen verschiedener Musik-Labels verschickt. Gleich sechs Musikfirmen haben die Hamburger Anwaltskanzlei beauftragt. Es handelt sich um edel records GmbH, edel Media & Entertainment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co.KG, Sony BMG Musik Entertainment (Germany) GmbH, Universal Music GmbH sowie Warner Music Groupe Germany Holding GmbH.

Quelle: Internetrecht - abmahnung-filesharing (http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-filesharing.htm)

auch recht interessant, bitte lesen...

und ganz aktuell finden mal wieder Massenabmahnungen statt: http://www.az-web.de/news/computer-detail-az/983521?_link=&skip=&_g=Ohne-Verschulden-Abmahnungen-wegen-illegaler-Downloads.html


Kanzlei Waldorf setzt Abmahnwelle wegen Tauschbörsennutzung ungebremst fort

Quelle: http://www.az-web.de/news/computer-detail-az/983521?_link=&skip=&_g=Ohne-Verschulden-Abmahnungen-wegen-illegaler-Downloads.html

Hier ein YT Video von ZDF WISO über Abmahnungen bei illegalen Musikdownloads

http://www.youtube.com/watch?v=voeRC2fruJw

auch noch mal eine gute Seite um sich aktuelle Infos eizuholen:

http://www.die-abmahnung.info/who-is-who/abmahnung-waldorf-rechtsanwaelte-film/

mfg

Snitlev
28.07.09, 20:06
Vergleichen oder nicht Vergleichen - das ist hier die Frage

Derzeit wird die Frage, ob Vergleiche wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen sinnvoll sind, sehr stark und leidenschaftlich diskutiert.


Ausgangspunkt ist die Frage, soll ein Abgemahnter sich mit der Gegenseite vergleichen oder nicht? Die eine Seite sagt, nein, keinen Vergleich. Ansonsten hören die Abmahnungen niemals auf und mittelbar müssen sich auch die fügen und zumindest Teilzahlungen leisten, denen vielleicht eine Rechtsverletzung nicht nachgewiesen werden kann, bzw. denen die Rechtsverletzung nicht zugerechnet werden kann. Denn mit gefüllten Taschen werden dann auch die schwierigeren Fälle angegangen. Der Rat lautet daher “mod-UE” und fertig. Da ist was dran. Nur stellt sich dann wieder das Problem, dass diejenigen, die trotzdem verklagt werden, ihre Suppe allein auflöffeln müssen. Warum sich dann die Zahlungsverweigerer nicht zusammentun und durch eine finanzielle Einlage ihre eigene Rechtsschutzversicherung bilden, bleibt ungeklärt.

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Vergleichen oder nicht Vergleichen - das ist hier die Frage (http://www.dr-wachs.de/blog/2009/07/21/vergleichen-oder-nicht-vergleichen-das-ist-hier-die-frage/#more-102)

eine sehr gute Diskussion, die mich nun auch noch erwartet, bist heute ist immer noch nichts diesbezüglich von der gegenseite gekommen.

Und danach werde ich dann den Rat meines Anwalts annehmen, ob wir vergleichen oder nicht!

Ich halte Euch auf jeden Fall auf den laufenden...

mfg

Snitlev
12.08.10, 12:55
Grob zusammen gefasster Inhalt des Briefes:

In vorbezeichneter Angelegenheit hat sich die Gegenseite seit geraumer Zeit nicht gemeldet.
Daher erlaube ich mir, meine Liquidation zu überreichen. Ich bitte um Überweisung des dort genannten Gesamtbetrags auf mein Konto zu überweisen bis zum xxx

Die Summe beläuft sich auf insgesamt 214,20 € inkl. 19% Umsatssteuer (180 pauschal + 34,20 UmSt). diese kann sogar auf 3 Monate gewährt werden ohne Zinsaufschlag.

Die Akte wird nunmehr von mir ruhend gestellt. Sollte sich die derzeit beauftragte gegeneriche Rechtsanwaltskanzelei in ihrer Sache melden, wäre meine weitere außergerichtliche Tätigkeit natürlich von dem jetzt in Rechnung gestellten Honorar umfasst.

So das ist eben mal grob zusammengefasst, Die Gegnerische Anwaltskanzelei Schutt und Waetge wollten 926,80 €
nun sollte sich die Gegenseite nicht mehr melden (wovon wir ausgehen) sind es mir für diese Erfahrungen die 214,20 € wert gewesen.

mfg