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View Full Version : Abmahnfalle Maßangaben (Update) Ausnahmeregelung läuft zum Jahresende aus



Snitlev
21.05.09, 04:51
Von der legendären 5,25"-Floppy, über 17-Zoll-Monitore bis zur 3,5"-Festplatte sind die aus dem Amerikanischen stammenden Größenangaben für Geräte und Komponenten aus der Informationstechnologie zur näheren Kennzeichnung fest etabliert – sie haben sich mittlerweile sogar in der Unterhaltungselektronik bei Fernsehern & Co. durchgesetzt. Die für das angelsächsische Inch stehenden "Gänsefüßchen" respektive das vergleichbare deutsche Pendant "Zoll" werden je nach Gerät zur Charakterisierung der Größe oder auch der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Produktklasse verwendet.

Quelle: heise resale - 13.03.09 - : Abmahnfalle Maßangaben (Update) (http://www.heise.de/resale/Abmahnfalle-Massangaben-Update--/artikel/134542)

Also schön aufpassen :wink:

mfg

v6ph1
21.05.09, 13:00
Also schön aufpassen :wink:
Das gilt insbesondere für Händler:
Nach einer EU-Vorgabe müssen Angaben für Größeneinheiten zukünftig bei allen Artikeln in metrischen Maßeinheiten angegeben werden. Angaben in anderen Maßeinheiten dürfen nur deutlich kleiner daneben stehen:
Ursprünglicher Hintergrund scheint wohl der Auto-Markt zu sein:
136PS klingen ja deutlich besser als 100kW.

In anderen Branchen führt es einfach nur zu grotesken Situationen:
Da bekommt man plötzlich nur noch 89mm-Disketten.
Die Zollangaben sind für die Unterhaltungsgeräte-Industrie eigentlich nicht unbedingt vorteilhaft:
42" klingt schlechter als 107cm.

Extreme Stilblüten erwarte ich aber im Sanitär und Werkzeughandel:
Dort gibt es Rohre bzw. Gewinde sowohl in metrischen Abstufungen als auch in Zollabstufungen.
Wenn man nun beiden vorschreibt, immer die metrische Angabe zu nutzen, dann ist die Verwirrung perfekt, weil es niemand mehr unterscheiden kann.

mfg
v6ph1