Se7Ven
25.04.09, 21:20
Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung - Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt
Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält.
Hier nochmal alles etwas zusammengefasst:
- Ihr müsst bei Vorladung nicht erscheinen (sogar empfohlen)
- Hausdurchsuchungen sind meist morgens (so 6,7,8 Uhr)
- Recht auf Kopie des Beschlusses zur Hausdurchsuchung
- Es muss eine Beschreibung des Tatverdachtes&Durchsuchungsumfang drinstehen
(nicht erwähnte Raume etc dürfen nicht durchsucht werden)
- Zeugen dürfen keine Polizisten sein
- Man darf telefonieren&sich bewegen (dürft sogar Haus verlassen)
- Könnt den Polizisten sagen, dass ihr euren Anwalt anrufen wollt, und sie "kurz";P warten sollen
(verschafft Zeit ^^)
- Sagen, dass ihr auf dem Pc wichtige Daten habt, und fragen, ob ihr Sicherheitskopien machen
dürft (mit Glück seid ihr dabei alleine ;P)
- Ihr seid nicht verpflichtet irgendetwas zu unterschreiben
- Zeugen haben ebenfalls das Schweigerecht
- Ihr müsst keine aktive Mithilfe leisten (bsp. Passwörter sagen)
- Ihr habt das Recht auf eine gerichtliche Entscheidung
- Raubkopieren ist ein "Vergehen" ---Strafe---> beim ersten Mal -->Fingerzeig
beim zweiten mal ----> Geldstrafe
- Wenn ihr beim Hacken erwischt wurdet, könnt ihr sagen, es wurde zur "Aufklärung"
gebraucht
23C3: Sie haben das Recht zu schweigen (http://events.ccc.de/congress/2006/Fahrplan/events/1346.en.html)
Sie haben das Recht zu schweigen (23C3) - Fun Videos bei iSNiCHWAHR.de (http://www.isnichwahr.de/redirect23187.html)
Finde das eigentlich sehr Hilfreich und es könnte ja immer wieder aktualisiert werden:top:
Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält.
Hier nochmal alles etwas zusammengefasst:
- Ihr müsst bei Vorladung nicht erscheinen (sogar empfohlen)
- Hausdurchsuchungen sind meist morgens (so 6,7,8 Uhr)
- Recht auf Kopie des Beschlusses zur Hausdurchsuchung
- Es muss eine Beschreibung des Tatverdachtes&Durchsuchungsumfang drinstehen
(nicht erwähnte Raume etc dürfen nicht durchsucht werden)
- Zeugen dürfen keine Polizisten sein
- Man darf telefonieren&sich bewegen (dürft sogar Haus verlassen)
- Könnt den Polizisten sagen, dass ihr euren Anwalt anrufen wollt, und sie "kurz";P warten sollen
(verschafft Zeit ^^)
- Sagen, dass ihr auf dem Pc wichtige Daten habt, und fragen, ob ihr Sicherheitskopien machen
dürft (mit Glück seid ihr dabei alleine ;P)
- Ihr seid nicht verpflichtet irgendetwas zu unterschreiben
- Zeugen haben ebenfalls das Schweigerecht
- Ihr müsst keine aktive Mithilfe leisten (bsp. Passwörter sagen)
- Ihr habt das Recht auf eine gerichtliche Entscheidung
- Raubkopieren ist ein "Vergehen" ---Strafe---> beim ersten Mal -->Fingerzeig
beim zweiten mal ----> Geldstrafe
- Wenn ihr beim Hacken erwischt wurdet, könnt ihr sagen, es wurde zur "Aufklärung"
gebraucht
23C3: Sie haben das Recht zu schweigen (http://events.ccc.de/congress/2006/Fahrplan/events/1346.en.html)
Sie haben das Recht zu schweigen (23C3) - Fun Videos bei iSNiCHWAHR.de (http://www.isnichwahr.de/redirect23187.html)
Finde das eigentlich sehr Hilfreich und es könnte ja immer wieder aktualisiert werden:top: