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View Full Version : Abmahnung wegen Filesharing: Was tun?



Butcho
04.11.07, 00:07
Viele Jugendliche sehen es mit den Lizenzen nicht so eng. So wandern Musik, Filme und Games via Filesharing munter vom einen zum andern. Die Produzenten und Künstler gucken in die Röhre. Um den illegalen Download einzuschränken, aber wohl auch um Kapital abzuschöpfen, so der Verdacht, rollt seit Anfang des Jahres eine Abmahnwelle gegen die Nutzer von Tauschbörsen durchs Land. Wer Medien auf Bearshare, eMule, Kazaa und Co. herunterlädt, kann sich strafbar machen und riskiert böse Post vom Anwalt. Doch was ist im Falle einer Abmahnung zu tun?
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Das Amtsgericht Offenburg hat in einem Urteil vom 20. Juli wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” entschieden, dass die IP-Adresse von Tauschbörsennutzern nicht zurückverfolgt werden dürfen. Dem Prozess liegt eine Anfrage der Staatsanwaltschaft bei einem Provider zu Grunde, die das Gericht ablehnte und urteilte, dass die Anfrage „der Bagatellkriminalität zuzuordnen“ sei. Im Klartext heißt das, dass die Betroffenen in d.R. nicht mit einer Strafe rechnen müssen. Das Strafverfahren wird in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt. Nicht anders sieht es beim Kopieren von PC-Games aus. Falls das Unternehmen eine Urheberrechtsverletzung beweisen kann, muss der Filsharer den Schaden, also den Kaufpreis des Spiels bezahlen. Nicht aber unbedingt die Abmahnkosten. Hier muss entschieden werden, ob eine rechtswidrige Abmahnpraxis vorliegt oder nicht.

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