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View Full Version : Irrtümliche Abmahnung wegen P2P-Tauschbörsennutzung aufgrund eines Zahlendrehers



Butcho
04.11.07, 01:00
Die Musikindustrie setzt in vielen Fällen alles daran, über gespeicherte IP-Adressen von potentiellen Raubkopierern deren Anschrift zu ermitteln, um danach den verdächtigten Nutzerinnen und Nutzern eine kostenpflichtige Abmahnung samt Unterlassungserklärung zukommen zu lassen. In einem aktuellen Fall wurde der ermittelte Inhaber eines Internetanschlusses jedoch irrtümlich aufgrund eines Zahlendrehers bei der Weitergabe der IP-Adresse wegen dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung in einer Peer-to-Peer-Tauschbörse kostenpflichtig in Anspruch genommen.
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Fazit:
Dieses aktuelle Beispiel zeigt, dass Abmahnungen wegen Tauschbörsennutzung nicht per se berechtigt sind. Es sollte daher immer eine Überprüfung im Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen. Selbst wenn man tatsächlich eine P2P-Tauschbörse genutzt und urheberrechtlich geschütztes Material getauscht hat, sollte man eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zumindest nicht ungeprüft unterschreiben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese immer wieder zu weit gefasst sind oder durch den Einsatz eines Rechtsanwalts die anfallenden Kosten deutlich gesenkt werden können.

Weiterlesen (http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/676.html)